Mainau Ruhewald

Einrichtung eines Bestattungswaldes wird am Donnerstag im Gemeinderat beraten

Planungsbeteiligte bei der Vorstellung des neuen Ruhewaldes
Gemeinsame Planung für den Ruhewald: (v.l.n.r.) Graf Björn Bernadotte, Theo Straub (Mainauförster), Markus Zeiler (Gartendirektor Mainau), Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn und Herbert Munjak (Leiter der TBK).

Ruhewälder werden immer beliebter. Von den rund 720 Sterbefällen in Konstanz werden im Jahr durchschnittlich 145 Verstorbene in auswärtigen Bestattungswäldern beigesetzt. Der Anteil an Waldbestattungen liegt zwischen 20 und 25 Prozent, die Tendenz ist steigend. Um die Bestattungswünsche erfüllen zu können, soll auch diese Bestattungsart in Konstanz angeboten werden.
 
Die Stadt Konstanz bekommt von der Mainau GmbH als Eigentümerin eine Waldfläche zur Einrichtung eines Ruhewaldes, ein naturhafter Friedhof im Wald, zur Verfügung gestellt. Der Mainau Ruhewald ergänzt das städtische Friedhofs- und Bestattungsangebot. Für die Baumbestattungen stehen hier rund 8,8 Hektar zur Verfügung. Eine Erweiterung der Belegungsfläche ist bei Bedarf möglich.
 
Der Wald gliedert sich unmittelbar an den Ortsteilfriedhof von Litzelstetten in nord-östlicher Richtung zur Insel Mainau an. So verbindet sich der bestehende „Waldfriedhof Litzelstetten“ mit dem Mainau Ruhewald. Für den Übergang in den Bestattungswald steht den Besuchern die bereits vorhandene Infrastruktur, von der Bushaltestellte, über den Parkplatz bis hin zu den Toiletten und der Trauerhalle, zur Verfügung.
 
Für den Betrieb des Mainau Ruhewaldes setzt die Mainau GmbH eine eigens gegründete Gesellschaft, die „Mainau Ruhewald GmbH“, ein. Sie sorgt für eine gute Begehbarkeit der Waldfläche, pflegt und unterhält den Bestattungswald und kümmert sich um alle Beisetzungsaufgaben. Die Stadt widmet die Waldfläche hierfür als Friedhof um und nimmt die rechtliche Trägerschaft für den Ruhewald wahr. Zu den Aufgaben der Stadt gehören dabei vorwiegend Verwaltungsaufgaben, wie z. B. das Führen des Bestattungsregisters, die Gebührenabrechnung und die Bestattungsorganisation.
 
So soll der Ruhewald aussehen
 
Es handelt sich um einen Laubmischwald, in dem die Bäume überwiegend freigestellt von Unterholz stehen. Belegte Gräber werden mit Tafeln gekennzeichnet, auf denen die Namen der Verstorbenen sowie der Geburts- und der Todestag eingraviert werden können. Im Ruhewald dürfen nur biologisch abbaubare Urnen bestattet werden. Der Mainau Ruhewald bleibt in seinem Erscheinungsbild weitestgehend naturbelassen. Grabschmuck und Pflegeeingriffe durch die Nutzungsberechtigten sind unzulässig.
 
 
Einen Grabbaum erwerben
 
Nutzungsrechte für Urnengrabstellen können an sogenannten Familienbäu­men und Gemeinschaftsbäumen erwor­ben werden. Bei einem Familienbaum stehen bis zu sechs Urnengrabstellen zur Verfügung, die zur Nutzung inner­halb eines Verwandten- und Freund­eskreises bestimmt sind. Auf Antrag können bei den Familienbäumen auch weitere Bestattungsplätze hinzugenommen werden. Bei einem Gemeinschaftsbaum werden die Grabstellen einzeln an unterschiedliche Nutzungsberechtigte vergeben. Das Nutzungsrecht an der Grabstelle umfasst 30 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Nutzungsrechte können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Die Beigesetzten müssen nicht Einwohner der Gemeinde gewesen sein.
 
Anfallende Gebühren
 
Sowohl für die Einzelplätze an Gemeinschaftsbäumen als auch für die Familienbäume staffeln sich die Grabnutzungsgebühren nach gewählten Baumkategorien, wobei die einzelnen Kategorien in erster Linie nach der Baumart, dem Habitus, dem Standort und der Zugänglichkeit unterschieden werden. Neben den Grabnutzungsgebühren fallen für die Beratung und Auswahl der Grabstätte, die Urnenbeistellung, das Herstellen des Grabplatzes mit der Beisetzung, die Namensbeschilderung und die Verwaltung eine Einzelgebühr in Höhe von insgesamt rund 516 Euro an.

(Erstellt am 30. April 2019 14:26 Uhr / geändert am 13. Mai 2019 13:20 Uhr)