Update zur Notfallbetreuung für Kinder

Die Landesregierung hat am 15.04.2020 angekündigt, die Notbetreuung für Kinder auszuweiten. Die genaue Ausgestaltung der Ausweitung ist bisher unklar.

Symbolbild Kindergarten

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ab Dienstag, den 17. März 2020, die Schließung aller Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Horte und Schulen verfügt. Diese Maßnahme soll die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen und gilt derzeit bis einschließlich Sonntag, den 03. Mai 2020.

Die städtischen Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Horte und Schulen bieten für Kinder, deren Eltern in der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind, eine Notbetreuung bis zur Klassenstufe 6 an.
Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigten – im Fall von Alleinerziehenden der/die Alleinerziehende – in der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind.
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) sowie die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (u.a. Energie, Wasser, Ernährung, Telekommunikation, Gesundheit, ÖPNV, Entsorgung). Die genaue Auflistung der kritischen Infrastruktur kann dem Merkblatt zur Notbetreuung (85 KB) entnommen werden.

Darüber hinaus besteht beim Vorliegen „schwerwiegender Gründe“ (Konstellation: ein Elternteil ist in der kritischen Infrastruktur tätig, der zweite Elternteil nicht) die Möglichkeit, diese Eltern Alleinerziehenden gleichzustellen und im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine Notbetreuung zu erhalten. Dabei ist seitens der Corona-Verordnung vorgeschrieben, strenge Maßstäbe anzulegen. Schwerwiegende Gründe meint hierbei insbesondere eine schwere Erkrankung oder Krankenhausaufenthalt des mitbetreuenden Partners oder die Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 3 (siehe Merkblatt).
  
Anmeldung zur Notbetreuung

Wenn die Eltern bzw. der/die Alleinerziehende die Voraussetzung erfüllen, so müssen die Kinder für die Notbetreuung angemeldet werden. Die hierfür notwendigen Formulare (Kitas / Schulen) stehen hier zum Download bereit. Das Kita-Formular sollte ausgefüllt in der jeweiligen Kita, die das Kind besucht, abgegeben werden. Die Kitas haben auch Formulare, die vor Ort ausgefüllt werden können. Für die Schulen gilt dasselbe Verfahren, die Abgabe erfolgt in den Schulsekretariaten.

Formular Notfallbetreuung Kitas.pdf (78 KB)
Formular Notfallbetreuung Schulen.pdf (80 KB)

Weitere Informationen vor Ort
 
Die Eltern erhalten durch ihre Kita eine Zusage oder eine Absage, sofern die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Sie bekommen dabei auch Auskunft über das weitere Vorgehen. Für Schulkinder erfolgt die Zu- oder Absage über eine Notbetreuung durch die Schule.

 
Gleiches Verfahren in der Kindertagespflege
 
Dieses Verfahren gilt auch für Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden. Auch sie müssen den Antrag stellen und werden von ihren Tagesmüttern oder Tagesvätern über das weitere Vorgehen informiert.

Fragen zur Notbetreuung in Kitas und der Tagespflege können durch die Kita-Vormerkung unter den Nummern 07531/900-2618 oder 900-2483 beantwortet werden.
 
Fragen zur Notbetreuung in Schulen bis einschließlich zur 6. Klasse können durch die jeweilige Schule beantwortet werden. Darüber hinaus ist das Amt für Bildung und Sport unter der Nummer 07531/900-2907 erreichbar.

(Erstellt am 18. April 2020 21:53 Uhr / geändert am 22. April 2020 09:06 Uhr)