Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit

Das Landratsamt Konstanz informiert

Zum Schutz des Jungwildes und der Bodenbrüter bittet die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Konstanz die Bevölkerung, während der Setz- und Brutzeit bis circa Mitte Juni in der Natur nur die ausgewiesenen Wege zu nutzen und Hunde an der Leine zu führen. Damit sollen Störungen und Übergriffe von freilaufenden und stöbernden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Diesen dienen Dickungen und großflächige Wiesengebiete als Rückzugsort.

Gerade zu dieser Zeit sind am Boden brütende Vögel in besonderer Art und Weise gefährdet. Viele Vogelarten bauen ihre Nester in Wiesen, Feldern, auf dem Waldboden oder auch im Schilfrohr. Dadurch werden sie oftmals Opfer von Beutegreifern wie Fuchs, Waschbär, Marder und Dachs sowie Krähe. Ebenso sind Menschen, insbesondere Spaziergänger mit freilaufenden Hunden, ein großer Störfaktor für diese Vögel.

Auch einige freilebende Säugetiere, zum Beispiel Rehe und Hasen, setzen ihren Nachwuchs im Mai/Juni in deckungsreichen Biotopen in Feld und Wald und benötigen für die gute Entwicklung der Jungtiere Ruhe. Gerade wenn sich Menschen mit ihrem freilaufenden Hund fernab der vorgegebenen Wege bewegen, stellt dies für die Wildtiere eine Stresssituation dar.

Die Jagdbehörde ruft Hundebesitzer außerdem dazu auf, den Kot ihres Hundes einzusammeln. Bleibt der Kot im erntereifen Gras liegen, kann er in das Futter der Nutztiere gelangen und darin Schimmelbefall auslösen oder Krankheitserreger übertragen.

Innerhalb von naturschutzrelevanten Gebieten - wie beispielsweise Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Biotopen - sowie städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen für eine Leinenpflicht gelten. Hier informieren in der Regel Schilder über die jeweiligen Bestimmungen vor Ort.

(Erstellt am 23. April 2020 16:23 Uhr / geändert am 14. Oktober 2020 12:47 Uhr)