Finanzielle Unterstützung für junge Firmen

Neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensneugründungen

Die Stadt Konstanz unterstützt vor Ort ansässige junge und innovative Unternehmen mit einem finanziellen Zuschuss. Ermöglichen kann das eine städtische Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen. Für diese Richtlinie stimmte der Gemeinderat in der Sitzung am 28. Januar.
 
Die Förderrichtlinie bildet die rechtliche Grundlage, jungen und innovativen Firmen in ihren Anfangsjahren geförderten Mietraum am neuen Standort des Technologiezentrums in der Bücklestraße anzubieten. Damit bedürfen die von der Stadt gewährten Förderungen keiner Einzelgenehmigung durch die europäische Kommission. Konkret bedeutet das: Innerhalb der ersten beiden Jahre nach der Gründung des Unternehmens wird die Miete mit 4 Euro/ Quadratmeter gefördert. Vom dritten bis fünften Jahr nach der Gründung bekommen die Jungunternehmen 3 Euro/Quadratmeter. Damit verringert sich der reguläre Mietpreis von 10 Euro/Quadratmeter auf 6 bzw. 7 Euro/Quadratmeter. Dieser Miet- und Nebenkostenzuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
 
Mit dem Umzug des Technologiezentrums Konstanz auf das Innovationsareal in der Bücklestraße werden die räumlichen Voraussetzungen für den geförderten Mietraum geschaffen. Ab Juni 2021 mietet die Stadtverwaltung dort eine ca. 4.300 Quadratmeter große Gewerbefläche an. Im Zuge dessen wird der ursprüngliche Standort des Technologiezentrums an der Blarerstraße aufgegeben. Nun da der Gemeinderat die Förderrichtlinie beschlossen hat, kann die Wirtschaftsförderung als Betreiberin des neuen Technologiezentrums in der Bücklestraße den noch in der Blarerstraße ansässigen Mietern ein gefördertes Mietangebot und damit eine Perspektive am neuen Standort bieten.
 
Um den Miet- und Nebenkostenzuschuss der Stadt zu erhalten, muss ein Jungunternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. Gefördert werden kleine, nicht börsennotierte Unternehmen, deren Handelsregistereintragung bzw. Beginn der steuerpflichtigen Wirtschaftstätigkeit höchstens fünf Jahre zurückliegt. Zudem dürfen sie noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein. Darüber hinaus müssen die Unternehmen die Aufnahmekriterien für das Technologiezentrum wie bisher auch erfüllen. Sie müssen also u.a. im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Technologie, technologieorientierte Dienstleistungen, wissensintensive Dienstleistungen und neue, innovative Geschäftsmodelle tätig sein. Die Förderung der Jungunternehmen endet, sobald die Förderungsvoraussetzungen entfallen.

(Erstellt am 16. Februar 2021 15:09 Uhr / geändert am 16. Februar 2021 15:10 Uhr)