Konstanz und Singen für umstiegsfreie Anbindung der Gäubahn an Stuttgarter Hauptbahnhof

Kommunen fordern eine Untersuchung von unabhängigen, neutralen Gutachtern.

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Bild: MTK

Die Städte Konstanz und Singen setzen sich mit Nachdruck für eine umstiegsfreie Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof ein – insbesondere auch in der Bauzeit des 11,5 Kilometer langen Pfaffensteigtunnels im Osten der Landeshauptstadt, über den später die Gäubahnzüge an den Hauptbahnhof geführt werden sollen.

Ab 2025 sollen keine Züge mehr über die Panoramabahn in die Landeshauptstadt hineinfahren, der neue Tunnel soll aber erst 2032 in Betrieb gehen. „Wir wissen, dass die von der DB angegebenen Bauzeiten meist länger dauern. Wir können es nicht hinnehmen, dass Bahnreisende aus der westlichen Bodensee-Region über eine so lange Zeit faktisch abgehängt werden“, erklärt Uli Burchardt, Oberbürgermeister der Stadt Konstanz.

„Ein Umstieg in Vaihingen auf die S-Bahn bedeutet eine unnötige Belastung für die betroffenen Fahrgäste aus Südbaden“, ergänzt Bernd Häusler, OB der Stadt Singen. Insbesondere bei der Fahrt in den Süden sind lange Wartezeiten vorprogrammiert, wenn Fernverkehre verspätet in Stuttgart ankommen und deswegen in Vaihingen der Anschlusszug nicht erreicht wird.

Die Deutsche Bahn und die Landeshauptstadt hatten in einem „Faktencheck“ im vergangenen Jahr keine Möglichkeit für die Anbindung der Gäubahn über die Panoramabahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof über Ende 2025 hinaus erkennen lassen; eine objektive Bewertung fand jedoch nicht statt. Beide Kommunen fordern daher gemeinsam mit den anderen Gäubahnanliegern eine Untersuchung von unabhängigen, neutralen Gutachtern mit dem Ziel, Optionen für eine Weiternutzung der Panoramabahn in Stuttgart zu prüfen.

Der Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn, in dem neben Konstanz und allen Gäubahnanliegern auch die Landeshauptstadt und der Verband Region Stuttgart vertreten sind, hatte sich nach seiner jüngsten Sitzung Ende Januar bereit erklärt, ein objektive Faktenüberprüfung in Auftrag zu geben. Dies ergebe allerdings nur Sinn, wenn sich sowohl die Anliegergemeinden als auch die Landeshauptstadt und die Deutsche Bahn auf einen neutralen Gutachter einigen, sind sich OB Burchardt und OB Häusler einig.

Die Optionen für eine Weiternutzung der Panoramabahn liegen nicht nur in einer Führung über alternative Trassen oder in einer Verlängerung der S-Bahn nach Süden, sondern gemäß mehrerer Gutachten auch in der Möglichkeit eines Stilllegungs-Verfahrens, denn die im Planfeststellungsbeschluss für das Projekt Stuttgart 21 genehmigte Unterbrechung der Gäubahnanbindung an den Hauptbahnhof verzögert sich von sechs Monaten auf sieben Jahre.

Gemäß eines Rechtsgutachtens aus dem Jahr 2020 wird die Betriebspflicht der DB Netz für die Gäubahn zwischen Vaihingen und Hbf bejaht. Zudem wird darin festgestellt, dass vor der Kappung der Gäubahn das Eisenbahnbundesamt die DB Netz wegen unzureichender Problembewältigung eigentlich zur Durchführung eines Stilllegungs-Verfahrens nach § 11 AEG auffordern müsste. Eine Stilllegung setzt aber voraus, dass für die Panoramastrecke ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht. D.h., die Stilllegung wäre erst dann möglich, wenn die Strecke über den Flughafen zur Verfügung steht.

(Erstellt am 17. Februar 2023 16:53 Uhr / geändert am 21. Februar 2023 11:33 Uhr)