Bürgerbudget: Projektideen für 2024 gesucht

Konstanzer Vereine, Initiativen und Gruppen können bis 20. Juli Anträge stellen

Das Bürgerbudget geht in seine 5. Runde: Bis 20. Juli 2023 können Anträge auf Förderung gestellt werden.

Viele Vereine haben im März und April ihre Mitgliedervollversammlung und planen, was sie dieses und kommendes Jahr anpacken wollen. Der Plan, gemeinsam etwas Neues zu gestalten, kann auch zu einem Bürgerbudget-Projekt führen. Von einem Bienengarten über ein Pop-up-Space zu einem 3.000-Schritte-Pfad und der Veranstaltungsreihe „17 Ziele für Konstanz“: Konstanzer Ehrenamtliche haben im Rahmen des Bürgerbudgets schon viel auf die Beine gestellt. Das Bürgerbudget wurde 2019 ins Leben gerufen, um die Bürgerschaft über einen Teil des städtischen Haushalts entscheiden zu lassen und gleichzeitig gute Ideen aus der Zivilgesellschaft finanziell zu unterstützen. Insgesamt 38 Projekte wurden in den letzten vier Jahren durch das Bürgerbudget gefördert.

2023 geht das Bürgerbudget in die 5. Runde. Diesmal im Fokus sind Projekte, die im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen. Die Förderkriterien wurden in den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien festgelegt. Ein Projekt kann mit maximal 15.000 € gefördert werden. Das Gesamtvolumen des Bürgerbudgets beträgt 100.000 €. Menschen aus Konstanz, die sich zusammentun für eine gemeinwohlorientierte Projektidee können einen Antrag auf Förderung stellen. Das kann ein Konstanzer Verein, eine Initiative, eine Nachbarschaft oder eine andere Gruppe von Privatpersonen ab 14 Jahren sein. Gefördert werden können Projekte, die gemeinwohlorientiert sind, den Zusammenhalt stärken und in denen die Projektbeteiligten ehrenamtliche Eigenleistung erbringen. Weitere Pluspunkte für Projektideen sind die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie eine positive Wirkung auf den Klimaschutz.

Die Anträge werden von der Verwaltung gemäß den Richtlinien auf Zulässigkeit geprüft. Im Oktober berät dann, im bewährten Verfahren, ein BürgerInnenrat über die Projektförderungen. Der BürgerInnenrat besteht jedes Jahr aus 20 neu ausgewählten Konstanzerinnen und Konstanzern.

Die sogenannten ZufallsbürgerInnen werden aus dem Einwohnermeldewesen gezogen. Dabei ist die Zusammensetzung nach soziodemografischen Merkmalen wie Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit so, dass es in etwa die Konstanzer Bevölkerung widerspiegelt. Die Förderempfehlungen des BürgerInnenrats werden anschließend dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Mit Beginn des Jahres 2024 startet dann der Projektzeitraum und die Antragstellenden können mit der Umsetzung ihrer Idee beginnen.

Wer bereits eine Förderung durch das Bürgerbudget erhalten hat, kann erst nach drei Jahren eine erneute Förderung erhalten. Das Antragsformular, die Richtlinien, Projekte der Vorjahre und alle weiteren Informationen finden sich auf www.konstanz.de/buergerbudget.

Bürgerbudget-Anträge müssen bis zum 20.07.2023 beim Hauptamt, Abteilung Bürgerbeteiligung, Engagement und Städtepartnerschaften postalisch oder per Mail bei anjela.griebel@konstanz.de eingegangen sein.

(Erstellt am 04. April 2023 14:37 Uhr / geändert am 21. Juli 2023 09:08 Uhr)