Zunehmend Fahrradfahrer und freilaufende Hunde auf Friedhöfen

Friedhofsverwaltung bittet um Einhaltung der Regeln

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Friedhöfe sind Orte der Stille. Deshalb müssen beim Besuch einige Regeln eingehalten werden. Allerdings hat die Konstanzer Friedhofsverwaltung zuletzt einige Beschwerden über Fahrradfahren, freilaufende Hunde sowie deren Hinterlassenschaften erhalten.
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Fahrradfahren auf allen Friedhöfen laut Satzung verboten ist. Dieses Verbot wird zunehmend missachtet. Wer aber mit dem Fahrrad über den Friedhof fährt, stört und gefährdet andere BesucherInnen, Trauernde und teilweise sogar Trauerfeiern. So kam es bereits zu Beinahe-Zusammenstößen mit dem städtischen Personal, Arbeitsmaschinen sowie mit GärtnerInnen und SteinmetzInnen, die bei ihrer Arbeit nicht mit RadfahrerInnen rechnen.
 
Zudem wird immer wieder festgestellt, dass Hundekot nicht nur in Randstreifen der Grabfelder zu finden ist, sondern auch an oder auf Grabstätten. Deshalb fordert die Friedhofsverwaltung HundehalterInnen auf, die Hinterlassenschaften der Hunde direkt zu entfernen und die Tiere an der Leine zu führen. Hundetüten werden von den Technischen Betrieben und Stadtverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt.

(Erstellt am 05. Juli 2023 10:16 Uhr / geändert am 05. Juli 2023 10:20 Uhr)