Wohngeldbeziehende erhalten einmaligen Heizkostenzuschuss
Zuschuss wird zum 1. September 2022 automatisch und ohne Antrag ausgezahlt
Der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende wird in Baden-Württemberg zum 1. September 2022 ausgezahlt. Es profitieren Haushalte, die in der Heizperiode zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben, automatisch und ohne Antrag von dem Heizkostenzuschuss 2022.
Der Heizkostenzuschuss wird nach Haushaltsgröße gestaffelt: Wohngeldbeziehende, die alleine leben, erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro, Zwei- Personen-Haushalte erhalten 350 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied werden zusätzlich 70 Euro ausgezahlt.
Den einmaligen Heizkostenzuschuss hatte der Bundestag bereits am 17. März 2022 beschlossen.