Vogelgrippe: Tote Wasservögel der Feuerwehr melden

Bürgeramt bittet dringend um Beachtung des geltenden Fütterungsverbots

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Auch im Landkreis Konstanz ist kürzlich bei Wildvögeln das aviäre Influenzvirus H5N1 nachgewiesen worden. Das Bürgeramt Konstanz ruft daher alle BürgerInnen auf, im Konstanzer Stadtgebiet oder in den Vororten aufgefundene, tote Wasservögel oder große Beutegreifer, die sich von Wasservögeln ernähren, bei der Feuerwehr Konstanz unter 07531/900-7000 zu melden. Zu den Wasservögeln zählen Enten, Gänse, Haubentaucher, Möwen und Schwäne, nicht aber Tauben und sonstige Singvögel.
 
Die Feuerwehr koordiniert dann die Abholung durch die Technischen Betriebe der Stadt Konstanz (TNK) oder durch die Bauhöfe der Vorortgemeinden sowie den Transport nach Radolfzell ins Veterinäramt. Tote Vögel im Wasser werden durch die Mitarbeiter des Schifffahrtsamtes eingesammelt. Das Veterinäramt untersucht die aufgefundenen Tiere auf eine Erkrankung durch das H5N1-Virus.
 
Das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen schätzt das Robert Koch-Institut derzeit als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel. Andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten ohne selbst zu erkranken. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunden und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.
 
In diesem Zusammenhang weist das Bürgeramt nochmals auf das geltende Fütterungsverbot nach der Umweltschutz- und Polizeiverordnung bzw. nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz hin und bittet dringend um Beachtung.
 
Zum präventiven Schutz der Geflügelbestände hatte das Landratsamt Konstanz eine bis 31. März geltende Allgemeinverfügung zur landkreisweiten Aufstallung erlassen. Lesen Sie hier die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz, Veterinäramt zur Aufstallung von Geflügel.
 
Allgemeinverfügung Aufstallung von Geflügel im Landkreis Konstanz vom 03.03.2023.pdf

(Erstellt am 20. März 2023 15:15 Uhr / geändert am 20. März 2023 15:17 Uhr)