Verlängerung der Aufstallungspflicht

Landratsamt informiert über Verlängerung bis 18. April 2023

Das Veterinäramt des Landratsamtes Konstanz stellte bei zehn Wildvögeln im Landkreis eine Infektion mit der Geflügelpest fest. Es ist daher erforderlich, weiterhin zu erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung aufzurufen. Aufstallung oder die Haltung in entsprechenden Ausläufen sollen das Geflügel vor Wildvögeln schützen.

Am 15. März 2023 bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) die Infektion eines Greifvogels und einer Möwe mit dem aviären Influenzavirus H5N1 im Landkreis Konstanz. Von den zahlreichen Vögeln, die seitdem auf das Virus getestet wurden, waren zehn Tiere nachweislich infiziert. Das Veterinäramt untersucht weiterhin täglich tote Vögel, ein Ende des akuten Seuchengeschehens ist aktuell noch nicht absehbar. Das Landratsamt Konstanz verlängert daher die seit dem 3. März 2023 geltende Allgemeinverfügung zum präventiven Schutz der Geflügelbestände durch Aufstallung bis zum 18. April 2023. Diese sieht eine Haltung der Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung verfügt, vor.

Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2023 des Landes Baden-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken, Az.: 33-9123 Biosicherheit, ist ebenso zu beachten. Es ist derzeit enorm wichtig, Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und somit vor einer schweren Erkrankung, meist mit tödlichem Verlauf, zu schützen. Das Veterinäramt appelliert deshalb an alle Geflügelhaltenden, die bereits getroffenen Maßnahmen nochmals kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zum Schutz ihres Geflügels zu verbessern.

Trotz der sehr hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Geflügel sind Infektionen mit dem aviären Influenzavirus bei Menschen immer noch ein äußerst seltenes Ereignis. Bei landlebenden und marinen Säugetieren scheinen die Zahlen der gemeldeten Fälle etwas zuzunehmen. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen stufen das FLI und das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten als gering ein.

Die Allgemeinverfügung vom 3. März 2023 des Landkreises Konstanz ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen einsehbar.

(Erstellt am 30. März 2023 13:06 Uhr / geändert am 30. März 2023 13:08 Uhr)