Verkehrsregelungen für die Fasnachtstage

Bürgeramt der Stadtverwaltung erlässt Anordnung für die tollen Tage

Die Straßen in Konstanz - so wie hier am Schnetztor - sind für die Fasnacht geschmückt, zudem werden viele Bereiche für den Fahrzeugverkehr gesperrt. 

Mittwoch, 7.02.2024
Ab 19:30 Uhr wird die Neugasse (östliches und westliches Teilstück), ab Einmündung Bruderturmgasse gesperrt, zudem wird die Bruderturmgasse ab Beginn Butzenlauf teilweise gesperrt.
 
Schmotziger Dunschtig, 8.02.2024
Folgende Zufahrten werden am Schmotzigen Dunschtig ab 9:00 Uhr bis Fasnetsfreitag, 5:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr, mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen, gesperrt:
 
- Inselgasse, ab Einmündung Untere Laube
- Kuhgässchen, ab Einmündung Untere Laube
- Katzgasse, ab Einmündung Untere Laube
- St.-Stephans-Platz, ab Einmündung Untere Laube
- Paradiesstraße, ab Einmündung Obere Laube
- Hieronymusgasse, ab Einmündung Obere Laube
- Neugasse (östliches und westliches Teilstück), ab Einmündung Bruderturmgasse
- Rosgartenstraße, ab Einmündung Schlachttorgasse
- Bahnhofstraße, ab Einmündung Sigismundstraße
- Marktstätte, ab Einmündung Bahnhofplatz
- Fischmarkt, ab Einmündung Konzilstraße
- Zollernstraße, ab Einmündung Konzilstraße
- Hofhalde, ab Einmündung Konzilstraße
- Inselgasse, ab Einmündung Konzilstraße
- Brückengasse, ab Einmündung, Konzilstraße
- Klostergasse, ab Einmündung Rheinsteig
- Gymnasiumgasse, Zufahrt Münsterplatz
- Untere Augustinergasse, ab Einmündung Sigismundstraße
 
Samstag, 10.02.2024
Folgende Zufahrten werden am Samstag, dem 10.02.2024, ab 10:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr, mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen, gesperrt:
 
- Brotlaube, ab Einmündung Fischmarkt
- Marktstätte, ab Einmündung Konzilstraße
 
Sonntag, 11.02.2024
Aus Anlass des Konstanzer Fasnachtsumzuges am Sonntag, 11. Februar 2024, sind an diesem Tag folgende Zufahrten ab 12:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt:
 
- Zollernstraße, ab Einmündung Konzilstraße
- Fischmarkt, ab Einmündung Konzilstraße
- Wessenbergstraße in Höhe Hofhalde
- Obere Laube
- Untere Laube ab Einmündung Gartenstraße bis Lutherplatz
- Wallgutstraße zwischen der Schottenstraße und der Unteren Laube
- Schulstraße zwischen der Schottenstraße und der Unteren Laube
- Tägermoosstraße zwischen der Schützenstraße und der Oberen Laube
- Talgartenstraße zwischen der Schützenstraße und der Oberen Laube
- Lutherplatz
- Gottlieber Straße zwischen der Schulthaiß-/Brüelstraße und dem Lutherplatz
- Schützenstraße zwischen der Tägermoosstraße und der Gottlieber Straße
- Blarerstraße zwischen der Tägermoosstraße und der Gottlieber Straße
- Rosgartenstraße, ab Einmündung Bodanstraße
- Untere Augustinergasse, ab Einmündung Sigismundstraße
- Bahnhofstraße (westlicher Teil), ab Einmündung Sigismundstraße.
 
Zudem ist in der Zeit von 12:00 Uhr bis nach Ende des Umzuges das Befahren des Mittelstreifens der Oberen Laube (Parkstreifen) untersagt. Bereits ab 9:00 Uhr ist das Parken auf der Ostseite und in der Mitte des St.-Stephans-Platzes sowie auf der Südseite des Lutherplatzes untersagt.
 
Wer aus der Schweiz kommt oder in Richtung Schweiz fährt (Durchgangsverkehr), wird ab der alten Rheinbrücke über die Spanierstraße, Reichenaustraße, Europabrücke (B33), Europastraße, Grenzbachstraße und umgekehrt umgeleitet. Die Zufahrt zum Stadtteil Paradies erfolgt über den Rheinsteig, die Untere Laube und Gartenstraße oder über die neue Rheinbrücke.
 
Montag, 12.02.2024
Folgende Zufahrten werden am Rosenmontag ab 12:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr, mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen, gesperrt:
 
- Inselgasse, ab Einmündung Untere Laube
- Inselgasse, ab Einmündung Konzilstraße
- Klostergasse, ab Einmündung Rheinsteig
- Brückengasse, ab Einmündung Konzilstraße
- Kuhgässchen, ab Einmündung Untere Laube
- Katzgasse, ab Einmündung Untere Laube
- St.-Stephans-Platz, ab St.-Stephans-Platz 4
- Paradiesstraße, ab Einmündung Obere Laube
- Rosgartenstraße, ab Einmündung Bahnhofstraße
- Marktstätte, ab Einmündung Bahnhofplatz
- Münsterplatz, in Höhe Anwesen Nr. 11a
- Hofhalde, ab Einmündung Konzilstraße
- Zollernstraße, ab Einmündung Hohenhausgasse
- Münzgasse, ab Einmündung Fischmarkt
- Neugasse, ab Einmündung Bruderturmgasse
 
 
Dienstag, 13.02.2024
Die Zufahrt zum St.-Stephans-Platz ist am Dienstag (direkt nach Marktende) ab 13:30 Uhr gesperrt, ebenso die Paradiesstraße ab ca. 17:30 Uhr sowie die Marktstätte, ab Einmündung Konzilstraße.

(Erstellt am 07. Februar 2024 09:11 Uhr / geändert am 07. Februar 2024 09:31 Uhr)