Urnengemeinschafts- und Patenschaftsgräber

Grabarten in Konstanz

Urnengemeinschaftsgrabstätte in historisch und denkmalgeschützter Grabanlage

Auf dem Hauptfriedhof in Konstanz befinden sich viele kulturhistorisch und künstlerisch bedeutsame Grabmale. Um diese Grabmale nach Ablauf und Aufgabe des Nutzungsrechtes weiterhin für die Nachwelt als Zeugen des Zeitgeistes, der Geschichte der Stadt und der handwerklichen Kunst zu erhalten, werden diese als Kulturdenkmal ausgewiesen. Die unter Denkmalschutz gestellten Grabmale bleiben auf dem Friedhof an ihrem angestammten Platz stehen. Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Grabstätten zu nutzen.

Bei den Urnengemeinschaftsgrabstätten in historischen und denkmalgeschützten Grabanlagen werden die Grabstätten von den TBK bepflanzt und gepflegt. Je Grabstelle sind zwei Urnenwahlgräber möglich, in denen wiederum bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden. Die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen sind auf Natursteinplatten niedergeschrieben. Diese Platten, die von den Angehörigen in Auftrag geben werden, werden in das Grabbeet eingelegt.

Grabpatenschaften

Die weitere Möglichkeit ist, die unter Denkmalschutz gestellten Grabstätten als Patenschaftsgräber zu nutzen. Hierbei übernimmt der Pate die Verantwortung für die gärtnerische Gestaltung und Pflege. Im Gegenzug stellt die Stadt ein einmaliges, gebührenfreies Nutzungsrecht an der Grabstätte für 20 Jahre zur Verfügung.

(Erstellt am 23. August 2022 15:48 Uhr / geändert am 26. August 2022 02:01 Uhr)