Übergangslösung zum Bewohnerparken

Mitteilung der Stadtverwaltung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

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Am vergangenen Dienstag, 13. Juni 2023, urteilte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig über die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen für Freiburg zur Folge, sondern betrifft auch zahlreiche andere Kommunen. Sämtliche auf der Grundlage der Delegationsverordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) vom 14. Juli 2021 erlassenen Gebührensatzungen für Bewohnerparkausweise in Baden-Württemberg sind auf Grund der falschen Handlungsform nichtig. So auch die Satzung der Stadt Konstanz.
 
Nun gilt es, die ParkgebVO anzupassen. Wenn dies durch das Land Baden-Württemberg (Verkehrsministerium) erfolgt ist, wird dem Gemeinderat eine für Konstanz geltende Rechtsverordnung zum Beschluss vorgelegt.
 
Bis dahin gilt nun folgende Übergangsregelung:
 
Alsbald ablaufende Bewohnerparkausweise gelten weiterhin bis einschließlich 30. September 2023. Einer gesonderten Verlängerung bedarf es hierfür nicht.
 
Neubewohnende und Neuantragstellende der Bewohnerparkgebiete können eine Ersatzbescheinigung erhalten, welche ebenfalls bis einschließlich 30.September 2023 gültig ist.
 
In beiden Fällen werden keine Gebühren erhoben.

(Erstellt am 16. Juni 2023 14:10 Uhr / geändert am 16. Juni 2023 14:12 Uhr)