Weitere Maßnahmen für den Lärmaktionsplan

BürgerInnen können Stellungnahme zu den Plänen abgeben

Kartierungsstrecken (Grün = Kartierungsstrecken der LUBW, rot = zusätzliche Kartierungsstrecken).

Verkehrslärm ist belastend für Anwohnerinnen und Anwohner – und eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Auch Konstanz ist davon betroffen. In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des Lärmaktionsplans bereits Maßnahmen dagegen ergriffen. Nun werden weitere Pläne vorgestellt.
Der Lärmaktionsplan für die Stadt Konstanz wird fortgeschrieben: Der Technische und Umweltausschuss hat am 25. Mai einen entsprechenden Entwurf mit drei Gegenstimmen gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
 
Zudem sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am weiteren Vorgehen beteiligt werden. Im Fokus der Stufe 3 des Lärmaktionsplans liegen Hauptverkehrsstraßen – also Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen – mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr beziehungsweise 8.200 Fahrzeugen pro Tag.
 
Lärmaktionsplan basiert auf einer landesweiten Lärmkartierung des LUBW
Zum Hintergrund: Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat 2017 eine landesweite Lärmkartierung durchgeführt. Auch Konstanz ist demnach von Lärm betroffen und muss für die Hauptverkehrsstraßen innerhalb der Gemarkung der Stadt einen Lärmaktionsplan erstellen. Von der LUBW wurden vor allem die Bundesstraße B33 sowie Teile der Landesstraßen L219, L220 und L221 für die Lärmkartierung erfasst.
 
Auf Wunsch der Stadt wurde die Kartierung der LUBW jedoch erweitert. Die Kommune erhofft sich davon ein Gesamtbild der Lärmbelastung auf dem Gebiet der Stadt, mit dessen Hilfe eine aussagekräftige Lärmminderungsplanung erstellt werden kann. Diese soll möglichst alle betroffenen Gebiete einschließen. Mit der Erarbeitung der Lärmaktionsplanung der Stufe 3 wurde das Büro Planung+Umwelt beauftragt. Folgende Straßen wurden dabei zusätzlich berücksichtigt:
 
Allmannsdorfer Straße Eichhornstraße Friedrichstraße Sonnenbühlstraße Schwaketenstraße Schneckenburgstraße Oberlohnstraße Riedstraße Grenzbachstraße bis Schnetztor Schiffstraße (B 33) Altstadtring (Konzilstraße – Bahnhofplatz – Bodanstraße – Obere/ Untere Laube – Rheinsteig) L 219 (Ortsdurchfahrt Litzelstetten nördlicher Abschnitt; Ortsdurchfahrt Oberdorf; Ortsdurchfahrt Dingelsdorf; Ortsdurchfahrt Wallhausen; Ortsdurchfahrt Dettingen nord-östlicher Abschnitt) L 220 (Ortsdurchfahrt Dettingen nord-westlicher Abschnitt)
 
Aktionsplan soll Lärm mit gezielten Maßnahmen entgegenwirken
Das Ziel der Stadt Konstanz ist es, mithilfe des Lärmaktionsplans effektiv Lärmschwerpunkte zu identifizieren. Auf dieser Basis können dann Gegenmaßnahmen beschlossen werden. Das Kriterium für die Identifizierung als Lärmschwerpunkt ist die Überschreitung von mindestens einem von zwei Werten – des 24-Stunden-Wertes oder des Nachtwertes, also dem Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg empfiehlt, die Lärmaktionspläne für Bereiche, in denen der 24-Stunden-Wert bei 65 dB(A) beziehungsweise der Nachtwert bei 55 dB(A) oder höher liegt, grundsätzlich so aufzustellen – sofern nicht nur wenige Menschen betroffen sind. Dem folgt die Stadt.
 
Für die Erstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Konstanz wurden die Verkehrszahlen aus den Dauerzählstellen der Stadt aus dem Jahr 2019 berücksichtigt sowie Auswertungen aus dem Verkehrsmodell der R+T Verkehrsplanung GmbH aus dem Jahr 2020. Dieses Vorgehen wurde gewählt, da aufgrund der Corona-Pandemie keine repräsentativen Verkehrserhebungen möglich waren.
 
Mehrere Stadtteile sind Lärmschwerpunkte
Laut der Lärm- und Konfliktanalyse des Planungsbüros ergeben sich Lärmschwerpunkte entlang der Kartierungsstrecken in den Stadtteilen Dettingen, Litzelstetten, Wollmatingen, Fürstenberg, Petershausen West und Ost, Königsbau, Allmannsdorf und in der Altstadt. Zum Teil wurden dort Beurteilungspegel oberhalb von 70 dB(A) innerhalb von 24 Stunden beziehungsweise 60 dB(A) während der Nacht ermittelt.
Insgesamt sind nach Angaben der Untersuchung 9.500 beziehungsweise 10.100 Menschen Lärmbelastungen ausgesetzt – innerhalb von 24 Stunden und in der Nacht ermittelt. Für 2.300 beziehungsweise 2.500 Personen gilt demnach sogar eine starke Belastung von mehr als 65 dB(A) im 24-Stunden-Mittel beziehungsweise von mehr als 55 dB(A) in der Nacht. In diesem Lärmpegelbereich sind nach Angaben der Experten Gesundheitsgefährdungen für die Betroffenen nicht auszuschließen. Zudem sind mit Blick auf den 24-Stunden-Wert auch mehr als 2.100 Gebäude von Lärmbelastungen betroffen. 858 Gebäude befinden sich in einem gesundheitsgefährdenden Bereich, da sie eine Belastung oberhalb von 65 dB(A) aufweisen. Während der Nachtstunden sind ebenfalls über 2.200 Gebäude Lärmbelastungen oberhalb von 45 dB(A) ausgesetzt, bei 884 Gebäuden sind sie in einem gesundheitsgefährdenden Bereich.
 
Welche Maßnahmen sind für die Lärmschwerpunkte geplant?
Innerhalb der genannten Bereiche lassen sich derzeit nur straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen umsetzen, dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen – etwa die Errichtung von Lärmschutzwänden – scheiden im innerstädtischen Bereich vor den Gebäuden aus. Geplant sind in bestimmten Bereichen jedoch auch passive Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster. Dementsprechend wird die Aufstellung eines Schallschutzfensterprogramms für alle Gebäude in der Gemarkung Konstanz empfohlen, die auch nach der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung Fassadenpegeln oberhalb der Sanierungswerte ausgesetzt sind.
 
Helfen Geschwindigkeitsbegrenzungen gegen den Lärm?
Eine Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro
Stunde entlang der Lärmschwerpunkte könnte die Lärmsituation auf der Gemarkung Konstanz nach Einschätzung der Experten erkennbar verbessern. Demnach bringt eine Begrenzung von 50 Kilometern pro Stunde auf 30 Kilometern pro Stunde eine Pegelminderung von 2,4 dB(A) mit sich. Bei einer Reduzierung von 40 auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert der Lärm sich um 1,4 dB(A). Vor allem in den hochbelasteten Pegelbereichen oberhalb von 65 dB(A) im 24-Stunden-Mittel beziehungsweise 55 dB(A) in der Nacht kommt es aus Sicht der Experten entlang der empfohlenen Tempo-30-Bereiche zu einer deutlichen Minderung der belasteten EinwohnerInnen beziehungsweise der betroffenen Wohngebäude. Ein weiterer Vorteil: Geschwindigkeitsbegrenzungen sind im Vergleich zu baulichen Maßnahmen kostengünstig umzusetzen.
 
BürgerInnen können Stellung zu geplanten Maßnahmen abgeben
Der Entwurf des Lärmaktionsplans soll nun in einem nächsten Schritt der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Interessierte BürgerInnen können dann eine Stellungnahme zu den Maßnahmen abgeben. Die Pläne werden vor der Sommerpause einen Monat lang auf konstanz.de sowie im Verwaltungsgebäude Laube und in den Ortsverwaltungen Dettingen-Wallhausen, Dingelsdorf und Litzelstetten öffentlich einsehbar sein. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen protokolliert und dann mit einem Abwägungsvorschlag dem Gemeinderat zusammen mit dem Lärmaktionsplan zum Beschluss vorgelegt.

 
Wo kann man die Unterlagen einsehen und wie eine Stellungnahme abgeben?
Die Unterlagen können zwischen dem 17. Juni und dem 16. Juli 2023 an folgenden Orten eingesehen werden:
Auf der Homepage der Stadt unter der Adresse konstanz.de/laermschutz Im Verwaltungsgebäude Laube beim Amt für Stadtplanung und Umwelt (5. OG), Untere Laube 24 in 78462 Konstanz Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen: Kapitän-Romer-Straße 4 in 78465 Konstanz-Dettingen Ortsverwaltung Dingelsdorf: Rathausplatz 1 in 78465 Kon-stanz-Dingelsdorf Ortsverwaltung Litzelstetten: Großherzog-Friedrich-Str. 10 in 78465 Konstanz-Litzelstetten
Folgende Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen gibt es:
In schriftlicher Form unter der Postadresse: Stadt Konstanz; Amt für Stadtplanung und Umwelt; Untere Laube 24; 78462 Konstanz Oder aber man meldet sich per Mail unter Umwelt@konstanz.de Man kann auch im Verwaltungsgebäude Laube vorbeikommen und die Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abgeben. Weitere Informationen erhält man bei den SachbearbeiterInnen der Abteilung Umwelt beziehungsweise Mobilität unter 07531/900-2804 oder -2527.

(Erstellt am 16. Juni 2023 15:04 Uhr / geändert am 10. April 2024 16:51 Uhr)