Start ins Schulleben

Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2024/25

Grafik Konstanzer Skyliner mit Text "Konstanz informiert"

Mit Beginn des neuen Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen einschließlich dem 01.08.2017 und dem 30.06.2018 geboren wurden und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Konstanz haben. Sie müssen bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden. Auch wenn ein Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs gestellt wurde, sind die Kinder anzumelden. Sollte das Kind geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sein, um am Unterricht teilzunehmen, kann ein Antrag auf Zurückstellung des Schuleintritts gestellt werden. Der Antrag muss bei der Anmeldung bei der zuständigen Grundschule gestellt werden. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung. Kinder, die zuletzt vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, müssen neu angemeldet werden. Kinder, die zwischen einschließlich dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 geboren wurden, können im Rahmen der flexiblen Einschulung angemeldet werden, sofern die Schulfähigkeit festgestellt ist. Die Grundschulen können für eine solche Anmeldung gesonderte, vom regulären Einschulungstermin abweichende Termine festlegen. Die Anmeldung erfolgt für alle Kinder in der für den Schulbezirk zuständigen Grundschule am Donnerstag, 22. Februar 2024, von 15 bis 18 Uhr. Über Anmeldezeiten, die davon abweichen, und andere Möglichkeiten der Anmeldung (bspw. per Post) informieren die zuständigen Grundschulen direkt. Grundschulbezirke-AppAusnahmegenehmigungen vom Schulbezirk sind bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule zu beantragen. Wer wissen möchte, in welchem Grundschulbezirk man wohnt, kann dies in der Grundschulbezirke App unter konstanz.de nachschauen: Einfach Adresse eingeben und die zuständige Grundschule wird angezeigt. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde, der Nachweis einer U 9-Vorsorgeuntersuchung oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung sowie ein Nachweis über die Immunität gegen Masern (ärztliche Bescheinigung oder Impfbuch) mitzubringen. Weitere Informationen sind in der Bekanntmachung unter www.konstanz.de/bekanntmachungen nachzulesen.

(Erstellt am 07. Februar 2024 19:19 Uhr / geändert am 23. Februar 2024 13:46 Uhr)