Sicherheit und Ordnung auf Straßen, Plätzen und Wegen

Die Aufgaben des Bürgeramts - Teil 1

Das Treppenhaus im Verwaltungsgebäudean der Laube - über einen Aufzug sind die Stockwerke barrierefrei erreichbar

Der erste Teil der Serie über die Aufgaben des Bürgeramts gibt einen Einblick in die Arbeit der Straßenverkehrsbehörde.

Wenn Verkehrseinschränkungen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Umleitungen oder Sperrungen nötig oder Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen wie bei Veranstaltungen zu beantragen sind, ist die Straßenverkehrsbehörde gefragt. „Die Abteilung Verkehrswesen regelt als sogenannte Straßenverkehrsbehörde‘ durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den fließenden und ruhenden Verkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung für Konstanz und die Vororte“, erklärt Manuel Lopez, stellvertretender Leiter der Straßenverkehrsbehörde und Leiter des Gemeindevollzugsdienstes. Die Aufgaben, die die insgesamt 45 Mitarbeitenden erfüllen, sind vielfältig, wie folgende Beispiele zeigen:

Beschilderungen

„In Konstanz gibt es kein Verkehrsschild, das nicht verkehrsrechtlich angeordnet ist“, sagt Lopez. Im Auftrag des Besitzers der Straßen – dem Straßenbaulastträger – prüft die Straßenverkehrsbehörde etwa, ob eine Beschilderung möglich ist. Bei der Ausweisung einer Tempo-30-Zone kontrolliert die Straßenverkehrsbehörde dann, ob entsprechende rechtliche Gründe vorliegen. Das kann der Schutz von sozialen Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sein oder der Schutz von AnwohnerInnen vor Lärm und Abgasen. Eine Tempo-30-Zone darf sich dagegen nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken. Ein Beispiel dafür ist in Konstanz die Reichenaustraße.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

„Der Gemeindevollzugsdienst trägt dazu bei, dass unsere Stadt lebenswerter ist“, erklärt Manuel Lopez, „denn er sorgt dafür, dass es zu weniger Belästigungen, Behinderungen, Gefährdungen und Unfällen kommt.“ Diese Arbeit ist sehr herausfordernd. Die Mitarbeitenden des Gemeindevollzugsdienstes erfahren oftmals eine geringe Akzeptanz ihrer Tätigkeit, ein zunehmend aggressives verbales Verhalten und vereinzelt auch körperliche Gewalt. „Wir sehen diese Entwicklung mit großen Bedenken und wünschen uns einen respektvollen Umgang und eine sachliche Auseinandersetzung mit unserer Arbeit“, meint Manuel Lopez.

Ein großer Teil der mehr als 100.000 Fälle pro Jahr, mit denen sich die Abteilung Verkehrswesen beschäftigt, resultiert aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Seit einer Erhöhung der Beträge im Bußgeldkatalog hat es jedoch erfreulicherweise einen Rückgang bei der Zahl der Verwarnungen im Parkbereich gegeben.

Eine große Erleichterung für die BürgerInnen stellte in den vergangenen Jahren die Einführung digitaler Parkscheine dar. Die digitalen Möglichkeiten erstrecken sich auch auf die Zahlung von Verwarnungen und Bußgelder. Mittels eines QR-Codes können Knöllchen u.a. per Banküberweisung und per PayPal beglichen werden.

Geschwindigkeitsüberwachung

Vier MitarbeiterInnen sind für die Überwachung eingeteilt. In Konstanz werden acht stationäre Messanlagen betrieben, davon sind immer fünf mit Kameras bestückt. Auch mit einem mobilen Messgerät wird die Einhaltung der Geschwindigkeit in der Stadt und den Vororten überwacht. Zusätzlich werden von diesem Team insgesamt 16 Geschwindigkeitsanzeigetafeln im gesamten Stadtgebiet aufgestellt und gewartet. Auch fünf Rotlichtüberwachungsanlagen an Konstanzer Ampeln werden von den Mitarbeitenden betreut.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Neben den vorgenannten Parkvergehen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen verfolgen die Beschäftigten der Abteilung Verkehrswesen die von der Polizei angezeigten Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Gurt- und Handyverstöße, Alkohol- und Drogenfahrten, und bearbeiten die aufgrund von Verkehrsunfällen eingeleiteten Bußgeldverfahren.

Mit Fragen können sich BürgerInnen an das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten wenden, wenn sie eine schriftliche Verwarnung, ein Anhörungsschreiben, einen Bußgeldbescheid oder einen Halterkostenbescheid erhalten haben. In Verfahren aufgrund von Parkverstößen hilft das Servicetelefon 07531/900-2742 weiter.

Sicherheit bei Großveranstaltung, Baustellenbeschilderung und -sicherung

Ins Aufgabengebiet der Straßenverkehrsbehörde fallen auch die Beschilderung und der Schutz bei Großveranstaltungen wie z.B. dem Flohmarkt, dem Weihnachtsmarkt, dem Seenachtfest und während der Fasnacht. Gleiches gilt für Baustellen im öffentlichen Raum wie beim Aufstellen von Gerüsten, die Gehwege betreffen, bei der Verlegung von Kabeln im Straßenbereich, der Sicherung von Baukränen u.ä. Die jeweilige Bauleitung muss dabei die von der Straßenverkehrsbehörde vorgegebenen Auflagen erfüllen. Deren Einhaltung wird kontrolliert. „Niemand soll auf Straßen und Wegen zu Schaden kommen“, erklärt Manuel Lopez. „Ziel und Zweck unserer Arbeit sind, im öffentlichen Raum für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.“

Bürgeranliegen

Die Digitalisierung hat die Arbeitsabläufe insgesamt beschleunigt. So können Baustellenanträge jetzt innerhalb von ca. 10 Tagen bearbeitet werden; früher dauerte das vier bis fünf Wochen. „Allerdings hat das auch zu einer hohen Erwartungshaltung der Kunden geführt“, weiß Manuel Lopez. Vieles ist im alltäglichen Austausch mit den BürgerInnen erklärungsbedürftig. Beschwerden über zu schnell fahrende Autos geht die Straßenverkehrsbehörde kontinuierlich nach. „Aber wenn die Messungen unauffällige Ergebnisse liefern, ist das auch eine gute Nachricht.“ Viele Ärgernisse, die die BürgerInnen melden, ließen sich im Gespräch lösen, so Lopez.

Eine besonders positive Erfahrung sei für seine Mitarbeitenden und ihn die diesjährige Fasnacht gewesen. „Viele Menschen kamen auf uns zu und haben sich bedankt, dass wir mit dem Gemeindevollzugsdienst für die Sicherheit sorgen.“

Öffnungszeiten

BürgerInnen können mit ihren Anliegen zu den Öffnungszeiten ins Verwaltungsgebäude an der Laube kommen oder per Mail unter strassenverkehrsbehoerde@konstanz.de Kontakt aufnehmen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 14.00 bis 17.00 Uhr.


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Aufgaben im Überblick

- Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
- Erlaubnis der Benutzung der Straßenfläche beim Bauen
- Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Verkehrsflächen und verkehrsrechtlicher Anordnung
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen – Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung
- Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs
- Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Sondernutzungserlaubnis für Straßenmusik / Straßenkunst

Das Bürgeramt

Das Bürgeramt ist die zentrale Anlaufstelle für eine Vielzahl an behördlichen Dienstleistungen und wird von Gabriele Bossi geleitet. In Konstanz ist das Bürgeramt in sechs Abteilungen unterteilt: Ausländeramt, Straßenverkehrsbehörde, Bürgerbüro, Sonstiges Bußgeldwesen,
Öffentliche Sicherheit/Gewerbewesen und Standesamt. Abteilungsleiter Verkehrswesen ist Frank Conze. Unter https://service.konstanz.de findet man im virtuellen Rathaus alle Ämter und ihre Leistungen.

(Erstellt am 19. Mai 2023 12:09 Uhr / geändert am 19. Mai 2023 12:57 Uhr)