Preisbremsen für Strom und Gas kommen

Die Beschaffungspreise für Energie sind im Verlauf des Jahres 2022, unter anderem aufgrund des Ukraine-Konflikts, extrem stark angestiegen. Das führte und führt zu deutlichen Mehrbelastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Um den steigenden Energiekosten und den damit verbundenen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung ein finanzielles Entlastungspaket geschnürt. Neben der kurzfristigen Lösung, Gaskundinnen und -kunden den Dezember-Abschlag zu erlassen, wurden auch Preisbremsen für Gas und Strom beschlossen. Die Stadtwerke Konstanz informieren darüber, wie ihre Kundinnen und Kunden nun davon profitieren werden.

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Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 1. März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs 2023 einen maximalen Arbeitspreis. Konkret bedeutet das: Es wird berechnet, mit welchem Strom- und Gasverbrauch 2023 pro Haushalt beziehungsweise kleinerem Gewerbe zu rechnen ist. Auf Basis dieser Jahresverbrauchsprognose wird der monatliche Entlastungsbetrag errechnet. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher für 80 Prozent des prognostizierten Stromverbrauchs maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, für 80 Prozent des prognostizierten Gasverbrauchs maximal 12 Cent brutto pro Kilowattstunde bezahlen – egal, in welchem Tarif diese sind und wie ihr derzeitiger Arbeitspreis ausgewiesen ist. Die Grundpreise bleiben von der Preisbremse unberührt. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2023, der Gesetzgeber hat sich jedoch vorbehalten, diese Regelung per Verordnung bis 30. April 2024 verlängern zu können. Haushalts- und kleinere Gewerbekunden müssen nicht von sich aus aktiv werden, um von den Preisbremsen zu profitieren.
 
Spätestens zum 1. März 2023 informieren die Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden über ihre individuelle Höhe der Entlastung. Dann teilen sie ihnen auch die neue, ab 1.März 2023 geltende Abschlagshöhe oder Höhe der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung mit. Hieraus kann dann auch die voraussichtliche Höhe der Entlastung für die kommenden Monate abgeleitet werden.
 
Alle ausführlichen Informationen und Details zu den Preisbremsen haben die Stadtwerke Konstanz auf ihrer Website zusammengestellt, wo auch ein Erklärfilm zu finden ist: www.stadtwerke-konstanz.de/preisbremse

Ein Rechenbeispiel (für Gas, gilt mit selber Logik aber auch für Strom):
 
Prognostizierter Jahresverbrauch: 20.000 kWh pro Jahr
Arbeitspreis aktueller Gas-Tarif: 18 Cent pro kWh
Arbeitspreis-Deckel: 12 Cent pro kWh
Grundpreis: 120 Euro/Jahr
20.000 kWh (prognostizierter Jahresverbrauch) * 0,8 (80 % des Verbrauchs) = 16.000 kWh/Jahr.  Für diesen Verbrauch ist der Gaspreis gedeckelt.
 
Für die Höhe des gedeckelten Verbrauchs ergeben sich folgende Kosten:
16.000 kWh/Jahr * 12 Cent/kWh (statt 18 Cent/kWh regulär) = 1.920 Euro/Jahr
 
Für die restlichen 4.000 kWh/Jahr, die nicht gedeckelt sind, ergeben sich folgende Kosten:
4.000 kWh/Jahr * 18 Cent/kWh = 720 Euro/Jahr
 
Dazu kommen die nicht staatlich gedeckelten Grundkosten in Höhe von 120 Euro/Jahr.
 
Für den angenommenen Jahresverbrauch ergeben sich somit folgende Gesamtkosten:
1.920 Euro/Jahr + 720 Euro/Jahr + 120 Euro/Jahr = 2.760 Euro/Jahr
 
Abschlagsneuberechnung:
Der reguläre Abschlag ohne Entlastungsmaßnahme beträgt bei obigem Beispiel 310 Euro/Monat. Der Abschlag nach Anwendung der Preisdeckel 230 Euro pro Monat. Im Beispiel sorgt die Preisbremse also zu einer Ersparnis von 80 Euro/Monat.
 
Die monatliche Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 in Höhe von 160 Euro (2 Monate * 80 Euro/Monat) wird ebenfalls mit dem Abschlag im Monat März verrechnet.

(Erstellt am 27. Januar 2023 08:48 Uhr / geändert am 27. Januar 2023 08:52 Uhr)