Parkplatzbewirtschaftung in der Innenstadt

An Sonn- und Feiertagen wird künftig ein Parkschein benötigt - Ausnahme ist der Schänzle-Parkplatz

Parkscheinautomat

Ab dem 21. Januar 2024 werden im Bereich der Innenstadt, das be­deutet im gesamten Gebiet über die Rheinbrücken bis nach Stadelhofen, auch sonntags und feiertags die Parkplätze bewirtschaftet. Dies bedeutet, dass ab dann für das Parken auf allen innerstädtischen Parkplät­zen ein Parkschein benötigt wird.

Ausnahme ist der Schänzle-Parkplatz: Für die dortigen Parkplätze gibt es weiterhin keine Sonn- und Feiertagsbewirtschaftung (Parkscheinautomaten Schänzlehalle 1 + 2).
 
Ausgenommen hiervon sind BewohnerInnen mit BewohnerInnenaus­weis. Diese können auch weiterhin an Sonntagen und Feiertagen auf den bewirtschafteten Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung parken. Die ausgewiesenen BewohnerIn­nenparkplätze bleiben wie bisher nur den BewohnerInnen vorbehalten.

BewohnerInnen im linksrheinischen Stadtgebiet, die Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben, können wahlweise blaue oder violette Tageskarten zum Parken kaufen.

- Aushändigung bis zu 10 Stück pro Kauf
- Die Karten sind im Bürgerbüro erhältlich
- Eine Terminvereinbarung ist erforderlich
- Gebühren blaue Karte (Stadtgebiet Paradies): 12 Euro
- Violette Karte (Altstadt und Laube): 17 Euro

(Erstellt am 12. Januar 2024 11:26 Uhr / geändert am 17. Januar 2024 12:15 Uhr)