Moderate Erhöhung von Abfall- und Abwassergebühren

EBK Wirtschaftsplan 2023 und 2024 beschlossen

Müllabfuhr in Konstanz
Die gestiegenen Kosten für die Müllabfuhr können von den EBK spürbar gedämpft werden.

Die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) haben ihren Wirtschaftsplan für die Jahre 2023 und 2024 vorgelegt. Darin ist eine moderate Anpassung der Abfall- und Abwassergebühren enthalten. Aufgrund der gestiegenen Betriebs- und Energiekosten ist eine Erhöhung unumgänglich. Allerdings können die gestiegenen Kosten durch den Abbau von Rückstellungen spürbar abgefedert werden. Die wirtschaftliche Betriebsführung der EBK zahlt sich damit wortwörtlich aus. 

Bei den Abfallgebühren sind vor allem die Beschaffung von Dieselkraftstoff und die Entsorgung von Rest- und Biomüll für höhere Betriebskosten verantwortlich. Allerdings haben sich die EBK durch solides Wirtschaften und positive Marktentwicklungen wie bspw. gestiegene Altpapierpreise einen gewissen Spielraum erarbeitet. Dieser Spielraum wird nun beinahe vollständig eingesetzt, um die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Im Ergebnis bedeutet das eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von etwa 1% pro Haushalt jährlich. Für einen vierköpfigen Haushalt wird die Abfallgebühr von aktuell 219,60 Euro auf 222,00 Euro im Jahr angehoben.

Auch die Abwassergebühren werden angepasst. Vor allem die aktuell hohen Preise für chemische Hilfsstoffe, Material und Energieträger müssen vernünftig einkalkuliert werden. Allerdings können die EBK bei den Abwassergebühren ebenso auf vorhandene Rückstellungen zurückgreifen. Damit werden die größten Kostensteigerungen abgefangen und die Erhöhung der Abwassergebühren auf etwa 10% abgefedert. Für eine 4-köpfige Musterfamilie ergeben sich damit Mehrkosten von etwa 35 Euro im Jahr. 

Die Gebührenkalkulationen sind Teil des EBK Wirtschaftsplans für die Jahre 2023 und 2024, der vom Gemeinderat am 24.11.2022 beschlossen wurde. Als kommunaler Eigenbetrieb kalkulieren die EBK unabhängig von den städtischen Finanzen. Die vorhandenen Rückstellungen aus den Abfall- und Abwassergebühren werden von den EBK jetzt eingesetzt, um in der aktuellen Situation die Gebührenerhöhung so gering wie möglich zu halten. Doch eines ist auch klar: Nach zwei Jahren sind die Ausgleichsrückstellungen abgebaut, eine deutlichere Gebührenerhöhung wird wahrscheinlich folgen. 

Mehr Infos

  • Abfallgebühren
    Antworten auf häufige Fragen und Aufstellung der Gebühren ab 2023.
  • Abwassergebühren
    Wer bezahlt eigentlich was? Zur gesplitteten Abwassergebühr (GAG) und den Gebühren ab 2023.
(Erstellt am 30. November 2022 11:01 Uhr / geändert am 30. November 2022 11:06 Uhr)