Inklusion bei der Europawahl

Menschen mit geistiger Behinderung dürfen mitwählen

Tastmodell von Konstanz

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass betreute Menschen mit geistiger Behinderung an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Sie müssen hierzu bei der Gemeinde ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis schriftlich beantragen. Dieser Antrag muss bis spätestens 5. Mai bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Für weitere Informationen über die Projektgruppe Wahlen: 07531/900-282 oder katja.bernhard@konstanz.de

(Erstellt am 24. April 2019 16:54 Uhr / geändert am 06. Mai 2019 10:48 Uhr)