Einführung einer Verpackungssteuer

Gemeinderat trifft Grundsatzentscheidung

Brotdose, Besteck und Trinkflasche auf einem Mäuerchen
Mehrwegverpackungen wie Brotdose und Trinkflasche sparen große Mengen Abfall. Bild: Entsorgungsbetriebe Konstanz

Zur Reduzierung der enormen Mengen an Verpackungsmüll im Konstanzer Stadtgebiet – hauptsächlich hervorgerufen durch Einweg-Getränke- und -Speiseverpackungen – setzt die Verwaltung u.a. auf eine Besteuerung von Einwegverpackungen von Speisen und Getränken, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. In seiner Sitzung am 28. September hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung, die zum 01.01.2025 in Kraft treten soll, sowie weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsmüll zu erarbeiten. Zudem wurde eine hierfür erforderliche, zusätzliche Stelle genehmigt.

Ausgangslage

Wie in vielen anderen Städten auch, kann in Konstanz eine zunehmende Vermüllung durch Einwegverpackungen für Getränke und Speisen wahrgenommen werden. Die Kosten für die Beseitigung von Müll aus dem öffentlichen Raum (493 Tonnen in 2022) sind in den letzten Jahren auf 1,265 Mio. € gestiegen. Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit. Nach Schätzung der Technischen Betriebe fallen hiervon rund 75 % auf Einwegverpackungsmüll. Um dieser Tendenz entgegen zu wirken, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, z.B. Aufklärung und Beratung, Förderung von Mehrwegsystemen etc. Auch die Verpackungssteuer ist eine dieser Maßnahmen.

Historie

Bereits im Juni 2020 hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Konstanz die Prüfung der Einführung einer Verpackungssteuer beschlossen. Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten sowie der erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie wurde die Einführung jedoch aufgeschoben.
 
Auch die Stadt Tübingen, die im Herbst 2019 die Einführung einer Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen sofort verzehrbarer Speisen und Getränke beschloss, hatte die Einführung und den Vollzug der Satzung aufgeschoben. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Urteil vom 29.03.2022 die Tübinger Satzung für nichtig erklärt hatte, wurde die Einführung der Verpackungssteuer in Konstanz nicht weiterverfolgt.
 
Mit Urteil vom 24.05.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht das o.g. Urteil des VGH aufgehoben und die Tübinger Verpackungssteuersatzung in wesentlichen Teilen für rechtmäßig gesprochen. Deshalb soll nun auch der o.g. Beschluss wieder aufgegriffen und erneuert werden.
 
Die Stadt Tübingen rechnet mit anfänglichen Einnahmen aus der Verpackungssteuer im oberen 6-stelligen Bereich und mit einer Umstellung auf Mehrwegsysteme von rund 70 %. Auch für Konstanz erscheinen die Zahlen realistisch, die Verwaltung geht deshalb analog zu Tübingen von dauerhaften Einnahmen von rund 300.000,- € aus. Die Einführung der Verpackungssteuer wäre damit grundsätzlich kostendeckend.

(Erstellt am 04. Oktober 2023 16:20 Uhr / geändert am 04. Oktober 2023 16:44 Uhr)