Neuer Stadtteil Hafner

Stand des Grunderwerbs im ersten Bauabschnitt

Die Skizze zeigt exemplarisch, wie die Freiraumgestaltung am „Grünen Band“ im Hafner zukünftig aussehen könnte
Die Skizze zeigt exemplarisch, wie die Freiraumgestaltung am „Grünen Band“ im Hafner zukünftig aussehen könnte.

Mit dem neuen Stadtteil Hafner werden über 3.000 neue Wohneinheiten entstehen. Die Entwicklung des Quartiers erfolgt in drei Bauabschnitten. Allein im ersten der drei Bauabschnitte werden mehr als 2.000 Konstanzerinnen und Konstanzer in über 1.000 Wohneinheiten ein bezahlbares und spekulationsfreies neues Zuhause finden. Zwei Kitas, eine Grundschule, ein Pflegeheim und rund 60.000 qm Geschossfläche für Gewerbe ergänzen den ersten Bauabschnitt und wirken der angespannten Wohnungssituation und der Gewerbeflächenknappheit in Konstanz entgegen.
 
In mehreren Abschnitten und verzahnt mit einem umfangreichen Zeit- und Maßnahmenplan wird die Stadt Konstanz insgesamt 624 Flurstücke in allen drei Bauabschnitten erwerben, erschließen und ab 2025 an Bauwillige vergeben. Ziel ist es, hier insbesondere gemeinwohlorientierte Wohnbaugesellschaften, Genossenschaften und lokale Initiativen und Baugruppen zum Zuge kommen zu lassen. Auf diese Art und Weise wird Spekulation mit Bauland im Hafner verhindert und die Grundlage für die Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum gelegt.
 
Bereits seit 2017 fanden dazu in mehreren Runden mit allen bisherigen EigentümerInnen Gespräche statt. Von den zur Realisierung des ersten Bauabschnitts benötigten 293 Flurstücken sind bereits 150 im Eigentum der Stadt (Stand Juli 2023). Mit einer Vielzahl der verbliebenen bisherigen EigentümerInnen hat die Stadt bereits Einigung über einen freihändigen Erwerb erzielt und zahlreiche weitere Notartermine vereinbart, sodass der freihändige Ankauf für den ersten Bauabschnitt bis Ende 2023 beendet sein wird.
 
Einige der bisherigen GrundstückseigentümerInnen nutzen dabei ein Kooperationsmodell, welches ihnen eine Option auf ein Erstzugriffsrecht auf ein erschlossenes Baugrundstück oder eine Wohnung einräumt. Grundsätzlich ist hier eine erfreulicherweise hohe Kooperationsbereitschaft vorhanden. Vereinzelt haben Eigentümerparteien jedoch signalisiert, ihre Grundstücke nicht im freihändigen Verfahren zu veräußern. In diesen wenigen Fällen wird die Stadt voraussichtlich formelle juristische Verfahren – mit entsprechendem Wertausgleich für die betroffenen EigentümerInnen – einleiten müssen, um Zugriff auf diese Grundstücke zu bekommen. Dazu ist sie im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach Baugesetzbuch rechtlich auch befugt – derartige Verfahren sind jedoch mit einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Ein Einvernehmen kann auch im laufenden Verfahren noch jederzeit erzielt werden, sobald die betroffenen EigentümerInnen Kooperationsbereitschaft signalisieren.
 
Ausblick erster Bauabschnitt
Nach derzeitigem Stand soll der Offenlagebeschluss zum Entwurf für den Bebauungsplan Mitte 2024 erfolgen. Parallel zur vertieften Planung des ersten Bauabschnitts werden der Gestaltungsleitfaden für den Bebauungsplan sowie ein Grundstücksvergabekonzept erarbeitet. Mit der Vergabe der Baugrundstücke wird voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2025 begonnen. 2027 ist der erste Bauabschnitt dann soweit erschlossen, dass gebaut werden kann.
 
Weitere Infos zum Projekt unter www.neuer-stadtteil.de

(Erstellt am 28. Juli 2023 13:03 Uhr / geändert am 28. Juli 2023 14:15 Uhr)