Stadt Konstanz gewährleistet Wasserabfluss am Grenzbach

Uferböschung wird ab Montag vom Buschwerk befreit

Geländer vor einem Bachlauf mit Böschung rechts und links

Am Montag und Dienstag der kommenden Woche wird die Stadt Konstanz die Uferböschung im Bereich des Grenzbaches vom Buschwerk befreien. Um den Umwelteingriff möglichst gering zu halten, sind die Arbeiten in zwei zeitlich versetzten Schritten erfolgt. Die erste Etappe fand im Januar 2023 statt. Die nun anstehenden Arbeiten bilden den zweiten und letzten Schritt. Der Straßenverkehr wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt. Allein der Fußweg wird aus Sicherheitsgründen temporär gesperrt.

Hintergrund ist ein Vertrag mit der Schweizer Seite, in dem die Stadt Konstanz sich verpflichtet hat, im Hochwasserfall sieben Kubikmeter Wasser pro Sekunde abzuführen. Gleichzeitig hat die Stadt Kreuzlingen sich dazu verpflichtet, alles darüberhinausgehende Wasser auf ihrer Seite abzuleiten. Um die Verteilung der ankommenden Hochwassermengen zu gewährleisten, wurde bereits Mitte der 1990er-Jahre im Bereich des Döbeles ein Trennbauwerk errichtet. Dies soll die Überleitung in das Schweizerische Eisdöbele gewährleisten. Einige kleinere Hochwasser im Jahr 2022 wurden über dieses Trennbauwerk in die Schweiz abgeleitet, dennoch kam es wiederholt zu Überflutungen der dortigen Sportanlagen.

Nachberechnungen bezüglich der Wasserverteilung hatten ergeben, dass der Grenzbach nur ein Drittel der festgelegten Menge abgeleitet hatte. Dies lag zum einen am falsch eingestellten Trennbauwerk und zum anderen an der zwischenzeitlich stark bewachsenen und verkrauteten Uferböschung im Bereich des oberen Grenzbaches im Abschnitt vom Döbele bis zur Schultheißstraße. VertreterInnen des Tiefbauamtes, des Amts für Stadtplanung und Umwelt sowie der Gewässerstelle des Landratsamtes hatten deshalb entschieden, die Uferböschungen für den benötigten Abfluss freizumachen.

(Erstellt am 22. Februar 2024 17:01 Uhr / geändert am 22. Februar 2024 17:14 Uhr)