Glasverbot am „Schmotzigen Dunschtig“

Stadt beugt Gefahrenpotenzial vor

Grafik mit Konstanzer Silhouette und Text "Konstanz informiert"

Die Stadt Konstanz hat heute eine Allgemeinverfügung über das Verbot des Mitführens und der Verwendung von Glasbehältnissen im öffentlichen Raum in der Konstanzer Altstadt am „Schmotzigen Dunschtig“ erlassen.
 
Die Verwaltung ging zunächst davon aus, dass eine Straßenfasnacht in diesem Jahr nur in eingeschränktem Umfang stattfindet. In den vergangenen Tagen hat sich die Situation jedoch geändert. Hinweise aus den Sozialen Medien lassen befürchten, dass am „Schmotzigen“ auch in diesem Jahr wieder Straßenfasnacht im großen Stil stattfinden wird. Auch hat die Landesregierung heute wie in den letzten Tagen angekündigt Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Ab Mittwoch gilt wieder die Warnstufe und in vielen Lebensbereichen die 3G-Regel. Trotz der Corona-Pandemie ist wieder mit zahlreichen feiernden Menschen in der Fußgängerzone zu rechnen, zumal die Wetterprognose für den „Schmotzigen“ gut aussieht und nicht alle Gaststätten geöffnet haben werden bzw. nur einen Gassenschank planen.
 
Die Masse an Scherben, die am „Schmotzigen“ durch zerbrochenes Glas entstehen, bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Sie führen zu Verletzungen bei Mensch und Tier und zu Reifenschäden bei Fahrrädern und Autos. Eine besondere Gefahr entsteht auch dadurch, dass Rettungskräfte aufgrund der Scherben nicht fahren können oder wegen einem platten Reifen erst verspätet bei Hilfesuchenden ankommen.
 
Das Glasverbot gilt in der Zeit von Donnerstag, 24.02.2022, 05:00 Uhr bis Freitag, 25.02.2022, 06:00 Uhr in der gesamten Altstadt. Diese wird umgrenzt vom Rheinsteig (im Norden), Konzilstraße und Bahnhofplatz (im Osten), Bodanstraße (im Süden) sowie Obere und Untere Laube (im Westen). Zudem gilt das Glasverbot auf der öffentlichen Verkehrsfläche Bahnhofplatz von der Konzilstraße bis zur Einmündung Bahnhofstraße. Zum öffentlichen Raum gehört auch öffentliche Verkehrsfläche, die über eine straßen- und gaststättenrechtliche Erlaubnis als Außenbewirtschaftungsfläche konzessioniert ist.

(Erstellt am 22. Februar 2022 17:50 Uhr / geändert am 24. Februar 2022 01:00 Uhr)