Klimaschutz mit Leuchtturm-Charakter

Förderung für beispielhafte Sanierungsmaßnahmen

Illustration zur Förderung von Bestandssanierungen

Seit Februar 2023 können Konstanzerinnen und Konstanzer einen Antrag zur Förderung ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen stellen. Das Förderprogramm gliedert sich in die Breitenförderung und die Leuchtturmförderung. Letztere hat zum Ziel, besonders ambitionierte Projekte im Bereich der Bestandssanierung zu fördern, die z. B. mit einer besonders hohen CO2-Einsparung im Vergleich zum Status quo einhergehen, einen hohen ökologischen Nutzen erbringen oder zu einer gesteigerten Sichtbarkeit der Energiewende beitragen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn. Über die Bewilligung der Förderung entscheidet eine ExpertInnenjury, die mehrmals im Jahr tagt. Die ersten beiden Anträge konnten nun positiv beschieden werden.

Beispielhafte Sanierung Tulengasse 2/4

Im Rahmen einer Komplettsanierung des Gebäudekomplexes in der Tulengasse 2/4 soll das Gebäude in der Tulengasse 4 eine gebäudeintegrierte PV-Anlage erhalten. Die PV-Anlage entspricht aufgrund ihrer hohen gestalterischen Qualität gerade im Hinblick auf den Denkmalschutz und den Standort des Gebäudes (Niederburg) dem Gedanken der Leuchtturmförderung. Die Jury entschied sich daher für die Förderung des Vorhabens mit 10.000 Euro. Nach einstimmiger Meinung der Jury ist auch das Gesamtkonzept der Komplettsanierung als stimmig und beispielhaft hervorzuheben. Aufgrund der bereits begonnenen Baumaßnahmen konnte das Gesamtkonzept jedoch nicht als Grundlage für die Entscheidung zur Förderung herangezogen werden.

Vereinsgebäude der DJK Konstanz e.V. „Tannenhof“

Die Stadt Konstanz unterstützt das Vorhaben, das Vereinsgebäude des DJK Konstanz e.V. „Tannenhof“ zu sanieren. Die bewilligte Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Durch die Gebäudedämmung und den Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer großen PV-Anlage (20 kWp) kann der Energieverbrauch (und damit CO2-Ausstoß) erheblich reduziert und zu einem Großteil über lokal erzeugte, erneuerbare Energien gedeckt werden. Zwar weist das bauliche Sanierungskonzept keine herausragenden innovativen Neuerungen auf – auch hätten nach Meinung der Jury einige weitere Aspekte des nachhaltigen Bauens Berücksichtigung finden sollen (Holzbau, Einsatz von nachwachsenden Dämmstoffen, Verzicht auf ein Wärmedämmverbundsystem, etc.). Sie würdigt mit ihrer Entscheidung jedoch, dass der Verein mit der Umsetzung des KFW 55 EE Standards und der Größe der PV-Anlage deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.

(Erstellt am 21. Juli 2023 13:21 Uhr / geändert am 30. August 2023 15:32 Uhr)