Feiern ja – aber mit Rücksicht

Stadt und Polizei kontrollieren Partys am See- und Rheinufer

Weiße Aufschrift "Rücksicht" auf der Straße

Nachdem es insbesondere am ersten Juli-Wochenende zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung am Schänzle gekommen ist werden Stadt und Polizei das Gebiet am kommenden Wochenende wieder mit allen verfügbaren Kräften kontrollieren. Insbesondere wird darauf hingewirkt, dass die in der Polizeiverordnung festgesetzte Nachtruhe ab 22 Uhr beachtet wird. Dabei können größere Verstärkeranlagen und Lautsprecherboxen auch am Schänzle trotz Entfernung über 50 m von den nächsten Wohngebäuden polizeirechtlich beschlagnahmt werden.
 
Müll, Lärm und Scherben vermeiden!
Stadt und Polizei appellieren eindringlich an die Feiernden, Rücksicht zu üben, die Regeln für ein gutes Miteinander zu beachten und Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere soll vermieden werden, die öffentlichen Flächen zu vermüllen, durch den Lärm die Nachtruhe der Anwohner zu stören und durch Scherben Menschen und Tiere zu gefährden. Am Schänzle wurden einzelne Personen beobachtet, die mutwillig Flaschen zerschlagen. Sie gefährden mit ihrem Verhalten auch Familien und Kinder, die das Gebiet als Freizeitfläche nutzen, aber auch die Partygäste vor Ort und letztendlich sich selbst. Auch die aktuellen Corona-Regeln müssen nach wie vor eingehalten werden.  Ansammlungen sind weiterhin nur bis 25 Personen zulässig, d.h. nur hier kann auf den Mindestabstand verzichtet werden.
 
Klein Venedig als Treffpunkt
Die Stadt weist auch nochmals auf die Möglichkeit hin, die Fläche auf Klein Venedig als Treffpunkt zu nutzen. Sie wird hier durch weitere Maßnahmen die Fläche noch weiter aufwerten und attraktiver gestalten. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass das Gebiet mittlerweile besser als Treffpunkt angenommen wird. Auch hier ist grundsätzlich die Nachtruhe zu beachten und spätestens ab 01.00 Uhr darf Musik allenfalls ohne Verstärker abgespielt werden. In der Sperrzeitverordnung der Stadt ist das Ende von Veranstaltungen im öffentlichen Raum auf 01.00 Uhr festgelegt.
 
Es kann sehr teuer werden
Oft werden derartige Massen-Partys über die sozialen Medien oder Messengerdienste organisiert. Was offenbar aber dabei nicht bedacht wird: Dies bringt für den "Organisator" bestimmte Verantwortlichkeiten mit sich. Wenn durch eine solche Massen-Party auf Grund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem sozialen Netzwerk die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt und deshalb ein Polizeieinsatz erforderlich wird, haften die für den Aufruf oder dessen Weiterverbreitung verantwortlichen Personen für die Kosten des Einsatzes. Das kann sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Wegen dieses Kostenrisikos rät die Polizei dringend davon ab, derartige Aufrufe zu veröffentlichen oder weiterzuverbreiten.

(Erstellt am 08. Juli 2021 16:01 Uhr / geändert am 11. Juli 2021 02:00 Uhr)