Erweiterung Bewohnerparkflächen auf dem Parkplatz Döbele
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Bewohnerparkplätzen des Parkplatz Döbele ist es InhaberInnen des Bewohnerparkausweises Zone II seit dem 11. Januar 2023 möglich, in dem grün dargestellten Bereich im Osten des Döbele (siehe Grafik) unter Auslage der Berechtigungskarte zu parken.
Im Zeitraum von 20:00 bis 9:00 Uhr ist die Nutzung dieser Stellflächen ausschließlich InhaberInnen des entsprechenden Bewohnerparkausweises vorbehalten.
Die Erweiterung der Bewohnerparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz Döbele dient als Ausgleichsmaßnahme für die Parkflächen, die durch die Einrichtung der Fahrradstraße in der Schützenstraße entfallen sind.
Zu beachten ist, dass das Parken in der Schützenstraße außerhalb der gekennzeichneten Flächen nicht gestattet ist. Verstöße werden durch den Gemeindevollzugsdienst kontrolliert und geahndet. Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen bittet das Bürgeramt um erhöhte Aufmerksamkeit beim Parken in diesem Bereich.