Eintragung ins Wählerverzeichnis
Wahl zur 2. Konstanzer Jugendvertretung
Am 23.01.2023 endet nicht nur die Bewerbungsfrist für die Wahl zur 2. Konstanzer Jugendvertretung, sondern auch die Möglichkeit auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Wahl eingetragen zu werden.
Dies ist erforderlich für SchülerInnen und Auszubildende (14-19 Jahre alt), die nicht in Konstanz gemeldet sind, aber in Konstanz zur (Hoch-)Schule gehen oder z.B. eine Ausbildung machen.
Der Antrag muss spätestens am 23. Januar 2023 schriftlich oder per E-Mail bei der Stadtverwaltung eingehen und Folgendes enthalten:
Vor- und Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
Schule /Schulart / Hochschule / Ausbildungsstätte / Arbeitsstätte
Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
per Post an: Stadt Konstanz – PG Wahlen, Untere Laube 24, 78462 Konstanz
per Mail an: wahl-jugendvertretung@konstanz.de