Die Wahlbenachrichtigungen sind versandt – was nun?

So funktioniert die Stimmabgabe für die EU- und Kommunalwahlen

Grafik mit Händen, Schriftzug Wahljahr 2024

Vergangene Woche wurden die Wahlbenachrichtigungen für die EU- und die Kommunalwahl zusammen mit den Stimmzetteln für die Kommunalwahl versandt. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist vermerkt, wann und in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Die Wahlbezirke haben im Vergleich zu früheren Wahlen aus organisatorischen Gründen häufig einen anderen Zuschnitt. In der Wahlbenachrichtigung finden sich Angaben zum richtigen Wahllokal. Auch der Wahllokalfinder auf dem Internetauftritt der Stadt hilft hier weiter.
 
Wer nach dem 28.4. innerhalb von Konstanz umgezogen ist oder noch umzieht, ist noch im Wahllokal der alten Adresse eingetragen. In diesem Fall kann jedoch ein Wahlschein beantragt werden, mit dem man in allen Wahllokalen des Wahlgebietes wählen kann. Eine andere Möglichkeit ist es, die Briefwahl zu nutzen.
 
Am Anfang der Stimmzettel ist auf einem Merkblatt genau ausgeführt, wie man die Stimmen abgeben werden können. Bei der Kommunalwahl haben die Wähler je nach Wahlberechtigung
·einen grünen Stimmzettel für den Kreistag und insgesamt 21 Stimmen zu vergeben
·einen gelben Stimmzettel für den Gemeinderat und insgesamt 40 Stimmen zu vergeben
·und einen chamoisfarbenen Stimmzettel für den Ortschaftsrat und jeweils 10 (Dingelsdorf und Litzelstetten) oder 14 Stimmen (Dettingen-Wallhausen) zu vergeben.
 
Bei der EU-Wahl hat man eine einzige Stimme, die einer der 34 angetretenen Parteien gegeben werden kann. Den Stimmzettel dazu gibt es erst im Wahllokal, sofern keine Briefwahl beantragt wird.
 
Wichtig: wer die Wahlunterlagen bisher noch nicht erhalten hat, sollte sich bitte beim Wahlbüro melden. Entweder in der Unteren Laube 24, Eingangsbereich Bürgerbüro, 78462 Konstanz. Per E-Mail unter wahlbuero@konstanz.de oder telefonisch unter 07531/900-3335 / -3336
 
In der Pfingstwoche (21.-24.5.) besteht dann die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen. Nähere Angaben dazu sowie auch zum Ablauf der Briefwahl gibt es in unserer Öffentlichen Bekanntmachung im Internet.
 
Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann seine Unterlagen auf verschiedenen Wegen erhalten:
 
·Schriftlich per Antrag über das Internet
·Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Beachten Sie die Postlaufzeiten!)
·Einscannen des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
·Einsenden einer E-Mail an wahlamt@konstanz.de oder
·Persönlich in der Briefwahlausgabestelle noch bis 7.6. 18 Uhr. Hier können Sie auch vor Ort Ihre Stimme abgeben.
 
Wichtig ist eine klar erkennbare Beschriftung des Briefkastens, damit die Zustellung sichergestellt ist. Bei vergangenen Wahlen konnten viele der zurückgegangenen Wahlunterlagen nicht zugestellt werden, weil Namensschilder fehlten oder ungenau beziehungsweise verblichen waren.
 
Die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Unterlagen sollten bis zum 5.6.24 in den Postbriefkasten geworfen werden. Alternativ können bis zum Wahltag um 18 Uhr die Hausbriefkästen in den allgemeinen Verwaltungsgebäuden Rathaus, Torkel und Untere Laube 24 sowie in den Ortsverwaltungen zur Abgabe genutzt werden. Achtung: am 10.6. findet wegen der Auszählung der Wahlen kein Publikumsverkehr in den städtischen Verwaltungsgebäuden statt.

Bei allen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Wahlen über die Wahlhotline 07531/900-3333 zur Verfügung.

(Erstellt am 17. Mai 2024 17:22 Uhr / geändert am 17. Mai 2024 17:26 Uhr)