Die Sicherung von Baustellen erfordert eine intensive Planung

Das sind wir: Die Stadtverwaltung Konstanz stellt sich vor

Katharina Berlin an einer Baustellen-Absperrung
Katharina Berlin

Katharina Berlin entscheidet bei der Straßenverkehrsbehörde über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum.
 
Die Straßenverkehrsbehörde, die im Bürgeramt in der Abteilung Verkehrswesen angesiedelt ist, überwacht und führt die Straßenverkehrsordnung aus. Das fünfköpfige Team ist mit einem breiten Spektrum an Aufgaben betraut. Teamleiter Andreas Renker ist für die Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Raum zuständig, während seine KollegInnen über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum entscheiden. Markus Wigger betreut Tiefbauarbeiten, Dora Räder die Sondernutzungen von Gerüst- und Hochkränen sowie Bau- und Schutzräumen. Christian Behrendt ist im Außendienst tätig und Katharina Berlin stellt verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich Belagsarbeiten und sonstige Maßnahmen aus. „Das betrifft vor allem Oberflächenarbeiten, das heißt Schachtsanierungen, Asphaltausbesserungen, Kanalreinigungen, den Einsatz von Hubarbeitsbühnen und Baumpflegemaßnahmen“, erklärt die 27-Jährige. Katharina Berlin verstärkt das Team seit August 2018. Ihre KollegInnen sind froh darüber, dass damit personelle Engpässe, die früher zu vielen Beschwerden führten, überwunden sind.

Die Straßenverkehrsbehörde kümmert sich auch um die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. „Sobald solch ein Transport durch die Gemarkung Konstanz fährt, sind wir als Genehmigungsbehörde zuständig, oder erteilen als anzuhörende Behörde Auflagen, ob die vorgesehene Fahrtstrecke in der Höhe, Breite und Belastbarkeit dafür geeignet ist, und beispielsweise eine Polizeibegleitung vorhanden sein muss“, erzählt sie. Berlins Haupteinsatzgebiet ist aber die Sicherung von Baustellen, die durch städtische, gewerbliche oder private Baumaßnahmen entstehen. Und das sind in Konstanz nicht wenige. 2018 zählte die Statistik der Straßenverkehrsbehörde 1.743 Baustellenvorgänge, davon 572 im Bereich der Aufgrabungen und 519 im Bereich der Oberflächenarbeiten.

Der erste Schritt zur Einrichtung einer Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum ist der Antrag des Bauherren. Darin werden Zeitraum, Ort, Art der Baumaßnahme und damit einhergehende Einschränkungen sowie Ansprechpartner definiert. Miteinzureichen sind Pläne, die die Baustellensicherung grafisch darstellen. „Sowohl den Baufirmen als auch Privatleuten stehen wir bei der Erstellung eines solchen Verkehrszeichens unterstützend zur Seite. Wer sich unsicher beim Antrag ist, den beraten wir gerne über seine Möglichkeiten“, sagt Katharina Berlin. Bei Großbaustellen, die mehrere Straßenzüge betreffen, eine größere Fläche benötigen oder von längerer Dauer sind, finden vorbereitende Gespräche statt, die die Antragstellung vereinfachen. Bürgernahe und offene Kommunikation hat jederzeit einen hohen Stellenwert.

In einem zweiten Schritt werden bei größeren Projekten verschiedene städtische Fachstellen sowie Rettungsdienste, Feuerwehr, Verkehrsbetriebe und Polizei angehört. „Wenn alle Stellungnahmen vorliegen, führen wir die Informationen zusammen und erstellen eine verkehrsrechtliche Anordnung“, erklärt Katharina Berlin. In diesem Verwaltungsakt auf der Grundlage des § 45 der Straßenverkehrsordnung und den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen wird festgeschrieben, wann und wie an der Baustelle gearbeitet werden darf, und es werden die dafür verantwortlichen Personen der Baufirma aufgeführt. Verkehrszeichenpläne legen die Position der Absperrschranken und Leitbaken sowie die Beschilderungen fest. Vorgeschrieben sind auch das Absperrmaterial und die Beleuchtung. Bei einer Vollsperrung muss ein Umleitungsbeschilderungsplan angefertigt werden.

Zusätzlich enthält der Verwaltungsakt auch Nebenbestimmungen der beteiligten Dienststellen und Blaulichtorganisationen. Das können zum Beispiel Auflagen des Tiefbauamts sein, die vorschreiben, welcher Asphalt beim Verschließen nach einer Aufgrabung verwendet werden darf. Die Feuerwehr kann Auflagen bezüglich der Baustellenlänge erteilen, damit sie im Brandfall immer noch an das Gebäude herankommt. Außendienstmitarbeiter Christian Behrendt kontrolliert die Einhaltung der Anordnungen durch die Baufirma, die bei Bedarf nachjustiert werden können.

Um die Einschränkungen durch Baustellen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten, versuchen Katharina Berlin und ihre KollegInnen, deren Einrichtung zu koordinieren. Auf einer internen Plattform werden zudem alle Baumaßnahmen gesammelt, die unter dem Jahr stattfinden. So haben die Versorgungsträger wie die Telekom, die Stadtwerke oder Dienststellen wie das Hoch- und Tiefbauamt einen Überblick über die Bauprojekte. „Wenn die EBK zum Beispiel eine Kanalerneuerung vorsieht, dann können sich auch die anderen Versorgungsträger mit einklinken und parallel Glasfaserkabel, Gas- und Wasserrohre verlegen“, erklärt Berlin.

Es gibt aber auch Baustellen, die plötzlich durch Rohrbrücke oder Pflasterausbesserungen entstehen. „Bei Störungen und Schäden müssen manchmal auch Straßen und Plätze wieder aufgerissen werden, die gerade saniert wurden. Diese Notfallmaßnahmen sind natürlich für die BürgerInnen erst einmal schwer nachvollziehbar“, sagt Katharina Berlin. Im Notfall müsse jedoch unverzüglich gehandelt werden, um zum Beispiel Straßenschäden durch Unterspülungen zu verhindern. Die vielfältige Arbeit stellt Katharina Berlin immer wieder vor neue Herausforderungen, die sie aber gerne annimmt: „Es ist ein individuelles, kreatives Arbeiten, bei dem man weitsichtig denken und einen Ausgleich für die entgegenstehenden Interessen von Baufirmen, Anwohnern, Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern finden muss. Das ist nicht immer einfach – aber was gibt es Schöneres, als für die Stadt zu arbeiten, in der man gerne lebt?“

(Erstellt am 30. April 2019 15:16 Uhr / geändert am 02. Mai 2019 08:35 Uhr)