Bewohnerparkgebühren

Städte in engem Austausch – nächste Information im September im Gemeinderat

Spielzeugautos hintereinander aufgereiht

Oberbürgermeister Uli Burchardt informierte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 18. Juli 2023, über den aktuellen Stand in Sachen Bewohnerparkgebühren.

Das Thema beschäftigt die Konstanzer Stadtverwaltung seit dem 13. Juni 2023. An diesem Tag erging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg. Diese war – wie auch die Konstanzer – als Satzung verfasst. Laut Straßenverkehrsgesetz hätte es hierfür aber formal eine Verordnung sein müssen.

Warum haben die Städte also eine Satzung erlassen? Die Delegationsverordnung des Landes hat die Ermächtigung des Landes für den Erlass von Gebührenordnungen an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden weitergegeben. Sie hat aber gleichzeitig die Handlungsform „Satzung“ vorgeschrieben. Danach haben sich die Städte und Gemeinden gerichtet. Das Verkehrsministerium geht aktuell also in Bezug auf die Handlungsform der „Satzung“ von einer Teilnichtigkeit der Delegationsverordnung zur Erhebung von Parkgebühren aus.

Weitere Punkte, die das Gericht an der Freiburger Satzung moniert hat: die Gebührenstaffelung in Freiburg verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und eine soziale Ermäßigung ist unzulässig, weil diese so vom Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen ist.

Die aktuelle Regelung in Konstanz

Die bestehenden Bewohnerparkausweise werden automatisch bis 30.09.2023 kostenlos verlängert. Ersatzparkausweise für Neuzugezogene beziehungsweise Neuantragstellende sind ebenfalls bis 30.09.2023 kostenlos.

Wie geht es weiter?

Das Verkehrsministerium hält fest, dass die grundsätzliche Ermächtigung der unteren und örtlichen Straßenverkehrsbehörden von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unberührt ist. Das heißt: Die Städte dürfen schon heute eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, ohne Änderung der Parkgebührenverordnung. In großen Kreisstädten, wie Konstanz, erfolgt der Erlass einer Rechtsverordnung durch den Oberbürgermeister. Der Gemeinderat darf sich mit dem Thema also befassen, aber nicht darüber Beschluss fassen.

Die Stadtverwaltung Konstanz ist derzeit kontinuierlich im Austausch mit anderen Städten und dem Verkehrsministerium, um Informationen zur Neufassung der Delegationsverordnung und der Urteilsbegründung zu erhalten.

Zur möglichen Rückwirkung der Rechtsverordnung und damit der rückwirkenden Gültigkeit der erhöhten Gebührensätze ist derzeit keine Aussage möglich. Hier bleibt abzuwarten, wie das Land sich in dieser Sache äußert.

Es ist geplant, die Rechtsverordnung der Stadt Konstanz Ende September zu erlassen. Inhaltlich bleibt es beim gleichen Gebührensatz von 150 € für 12 Monate. Die soziale Ermäßigung hingegen muss entfallen.

Rechtlich sieht es aktuell so aus: Die Änderungen der Gebührenhöhe in Konstanz trat erst zum 01.01.2023 in Kraft. Sollte die neue Rechtsverordnung nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden können, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat nach dessen Sommerpause vor, die Möglichkeit der Rückzahlung an alle von der unwirksamen Gebührenregelung bis Juni betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu beschließen, soweit es über die alte Gebührenhöhe hinausgeht. Im September erfolgt hierzu also eine weitere Information im Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss sowie im Gemeinderat.

(Erstellt am 19. Juli 2023 14:55 Uhr / geändert am 19. Juli 2023 14:57 Uhr)