Bekanntmachung des Kreishaushalts für das Haushaltsjahr 2023

Das Regierungspräsidium Freiburg erklärt Haushaltssatzung des Landkreises Kon­stanz für das Haushaltsjahr 2023 für gesetzmäßig. 

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Mit Schreiben vom 28. Februar 2023 bestätigt das Regierungspräsidium Freiburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung des Landkreises Kon­stanz für das Haushaltsjahr 2023. Auch die Wirtschaftsbetriebe der Eigen­be­triebe Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU „seehäsle“ und des Abfall­wirtschaftsbetrieb Landkreis Konstanz erkennt das Regierungspräsidium darin als gesetzeskonform an.
 
Die Haushaltssatzung ist auf der Website des Landkreises Konstanz, www.LRAKN.de/bekanntmachungen, veröffentlicht. In der Zeit vom 16. bis 24. März 2023 können Interessierte den Haushaltsplan 2023 mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz im Büro A 222 kostenlos einsehen. Das Landratsamt bittet um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer +49 7531 800-1503.

(Erstellt am 16. März 2023 13:55 Uhr / geändert am 16. März 2023 13:59 Uhr)