Aufstallungspflicht der Geflügelbestände beendet
Landkreis Konstanz: Geflügel darf nun wieder in den Außenbereich
Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Konstanz ist zum 15. Mai 2023 beendet worden. Die Vogelgrippe ist weiterhin ein hoch-dynamisches Seuchengeschehen, jedoch gab es im Landkreis Konstanz in den letzten vier Wochen keinen erneuten Virusnachweis. Dennoch ist ein Schutz des Geflügels durch verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen bis auf Weiteres sehr wichtig.
Die Pressemitteilung des Landratsamtes zum Ende der Aufstallungspflicht finden sie im Bereich Bekanntmachungen auf unserer Homepage:
https://www.konstanz.de/service/bekanntmachungen