Anpassung der Verwaltungsgebühren

Ein Überblick über veränderte Kosten

Grafik mit Beschriftung Konstanz informiert

In seiner Sitzung vom 18. April beschloss der Gemeinderat eine Anpassung für einige Verwaltungsgebühren. An einigen Stellen werden Gebühren auch neu eingeführt. Anlass hierfür sind teils länger nicht erfolgte Anpassungen der Gebührenhöhen und notwendige Mehreinnahmen im Zuge der Haushaltskonsolidierung.
 
Wer in Konstanz standesamtlich heiraten möchte, kann den Wunschtermin online statt sechs künftig 12 Monate im Voraus reservieren. Die Reservierung wird künftig 25,50 € kosten. Auch andere Städte erheben hierfür Gebühren.
 
Im Amt für Liegenschaften und Geoinformation werden künftig Gebühren für folgende Dienstleistungen erhoben: Rangrücktritt im Rahmen von Grundstücksverkäufen sowie die Neuvergabe, Wiedervergabe oder Änderung einer Hausnummer. Hier wurden die Kosten mit Blick auf anfallende Sach- und Personalkosten kalkuliert.
 
Bei anderen Dienstleistungen waren die Gebühren nicht mehr kostendeckend oder die Rechtsgrundlage hatte sich geändert. Das betrifft unter anderem den Zuschlag für Trauungen an Samstagen, die Gebühren für sonstige gaststättenrechtliche Maßnahmen sowie Entscheidungen und Ausnahmegenehmigungen nach dem Gesetz über die Ladenöffnung. Ebenso die Sondernutzungserlaubnis für Straßenwirtschaft, Warenauslage, Plakate, Baustelleneinrichtung oder die für Informations- und Promotionsstände.
 
Die ausführliche Satzung, die zum 26. April 2024 in Kraft trat, ist unter konstanz.de/bekanntmachungen einsehbar.

(Erstellt am 03. Mai 2024 18:31 Uhr / geändert am 03. Mai 2024 18:33 Uhr)