Änderung des Konstanzer Abfallgebührensystems

Zur Sitzungsvorlage für den Technischen Betriebsausschuss

EBK Abfallgebührenbescheid 2023
EBK Abfallgebührenbescheid 2023

Das Konstanzer Abfallgebührensystem folgt bestimmten Grundsätzen: Jeder Haushalt erhält einen Abfallgebührenbescheid. Die Höhe der Abfallgebühren ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen. Zurückgehend auf die Vorschläge der Haushaltskommission im vergangenen Herbst, haben die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) für die bevorstehende Sitzung des Technischen Betriebsausschusses nun einen Vorschlag für eine Änderung des Abfallgebührensystems vorgelegt. 

Die EBK beschreiben in der Sitzungsvorlage einen einfachen grundstücksbezogenen Gefäßtarif als Alternative zum aktuellen System. Bei einem grundstücksbezogenen Gefäßtarif können Größe der Abfallbehälter und Leerungsrhythmus der Tonnen nach Bedarf pro Grundstück bestellt werden. Der Abfallgebührenbescheid wird dann an die GrundstückseigentümerInnen, Eigentümergemeinschaften bzw. Hausverwaltungen ausgestellt. Konstanzer Mieterinnen und Mieter würden ihre Abfallgebühren nicht mehr direkt an die EBK, sondern als Teil der monatlichen Nebenkosten an die Vermieterinnen und Vermieter bezahlen. 

Maßgebliche Vorteile des vorgeschlagenen Abfallgebührensystems liegen aus Sicht der EBK vor allem in zwei Aspekten: Einerseits würde die grundstücksbezogene Kalkulation eine Entbürokratisierung ermöglichen. Beispielsweise entfiele für neu eingezogene Personen in einer Wohngemeinschaft der notwendige Antrag bei den EBK auf „gemeinsame Veranlagung der Abfallgebühren“, da diese bereits als Nebenkosten mit der Miete bezahlt werden. Sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltungsmitarbeitenden wäre das ein Antrag weniger, der ausgefüllt, eingereicht, bearbeitet und beschieden werden muss. Diese Entlastung wäre auf Bürger- wie auf Verwaltungsseite spürbar, denn dieser eine Antrag wird jährlich rund 18.000 Mal gestellt. Und das ist nur ein Beispiel für die Entbürokratisierung bei einem grundstücksbezogenen Abfallgebührensystem. Im Abfallgebührenhaushalt der EBK würde der verringerte Verwaltungsaufwand rund 360.000 Euro einsparen, das entspricht etwa 6 % der aktuellen Abfallgebühren für Haushalte. 

Andererseits würde mit einem Gefäßtarif dem häufig geäußerten Wunsch entsprochen, die Mülltonnengröße und den Leerungsrhythmus bedarfsgerecht zu bestimmen. Je nach Abfallaufkommen könnten entsprechend größere Tonnen mit häufigeren Leerungen oder kleinere Tonnen mit weniger Leerungen für das Grundstück bestellt werden. Aktuell ist die Größe der Abfallbehälter abhängig von der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Für jede Person sind je 15 Liter Gefäßvolumen pro Woche für Rest- und Biomüll vorhanden. Für den einen mag das viel zu viel sein, für die andere viel zu wenig. Der neue Tarif würde die bedarfsgerechte Behälterbestellung pro Grundstück ermöglichen.

Die Vorschläge der EBK werden in der kommenden Sitzung des Technischen Betriebsausschusses am 23.03.2023 im Ratssaal öffentlich diskutiert. Die Sitzungsvorlage inklusive Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes ist bereits öffentlich zugänglich. Am 30.03.2023 liegt die Vorlage dem Gemeinderat vor, dessen Beschluss die EBK beauftragen kann, bis zum Jahresende ein neues Abfallgebührensystem auszuarbeiten. Damit wäre die grundsätzliche Umstellung des Systems zum Jahreswechsel 01.01.2026 möglich.

(Erstellt am 16. März 2023 08:10 Uhr / geändert am 16. März 2023 08:17 Uhr)