Änderung des Abfallgebührensystems?

Vorschlag der Entsorgungsbetriebe abgelehnt

EBK Müllabfuhr

Das Konstanzer Abfallgebührensystem folgt bestimmten Grundsätzen: Jeder Haushalt erhält einen Abfallgebührenbescheid. Die Höhe der Abfallgebühren ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen. Für jede Person steht pauschal ein Behältervolumen von mindestens 15 Litern pro Woche für Rest- und Biomüll auf dem Grundstück zur Verfügung. Zurückgehend auf die Vorschläge der Haushaltskommission im vergangenen Herbst, haben die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) einen Vorschlag für eine Änderung des Abfallgebührensystems vorgelegt. 

Die EBK haben einen grundstücksbezogenen Gefäßtarif vorgeschlagen. Der grundstücksbezogene Gefäßtarif ist sicherlich das am weitesten verbreitete Abfallgebührensystem im Land. Dabei könnten Anzahl und Größe der benötigten Abfallbehälter sowie der gewünschte Leerungsrhythmus nach Bedarf pro Grundstück bestellt werden. Der Abfallgebührenbescheid würde an die GrundstückseigentümerInnen, Eigentümergemeinschaften bzw. Hausverwaltungen ausgestellt. Mieterinnen und Mieter würden ihre Abfallgebühren nicht mehr direkt an die EBK, sondern als Teil der Wohnnebenkosten an die Vermieterinnen und Vermieter bezahlen. 

Maßgebliche Vorteile für das neue System lagen für die EBK vor allem in der Einsparung von Verwaltungsaufwand, was sich auch auf die Höhe der Gebühren ausgewirkt hätte, und in der Möglichkeit, Abfallbehälter nach dem tatsächlichen Bedarf zu bestellen und zu berechnen. Die Vorschläge der EBK wurden im Technischen Betriebsausschuss am 23.03. diskutiert und schließlich im Gemeinderat am 30.03.2023 mit breiter Mehrheit abgelehnt. 

Die Beiträge der Fraktionen haben deutlich gemacht, dass es kein absolut gerechtes Abfallgebührensystem geben kann. Letztendlich überwiegen für die Stadträtinnen und Räte die Vorteile des aktuellen, personenbezogenen Haushaltstarifs. Die in Konstanz gewohnten Grundsätze der Abfallgebührenberechnung werden also beibehalten. 

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(Erstellt am 31. März 2023 09:32 Uhr / geändert am 06. April 2023 11:34 Uhr)