5 Tage unter 50

Am Samstag, 29. Mai 2021, lag die 7-Tage-Inzi-denz im Landkreis Konstanz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50. Somit gelten seit Sonntag bzw. Montag weitere Lockerungen.

Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt dann unter anderem Folgendes:

Ab Sonntag, 30. Mai 2021:
- Treffen im öffentlichen oder privaten Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitge-zählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
- Öffnung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen:
  Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: max. 1 Kunde
  Geschäfte mit bis zu 800m² 1 Kunde pro 10m² Verkaufsfläche
  Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: 1 Kunde pro 20 m²
  Testpflicht entfällt
- Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, zoologischen und bota-nischen Gärten sowie Gedenkstätten: ohne Terminvereinbarung; Testpflicht entfällt; es gelten aber weiterhin die Hygienevorschrif-ten des § 17 Abs. 1 CoronaVO.

Ab Montag, 31. Mai 2021
- Schulbetrieb ohne Wechselmodell möglich
- Im Klassenverbund sind Sportausübung im Freien und Tagesausflüge gestattet

Die entsprechende Bekanntmachung ist einsehbar unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen.
Detaillierte Informationen hierzu gibt es auf der Seite des Sozialministe-riums Baden-Württemberg unter Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: baden-wuerttemberg.de.

(Erstellt am 31. Mai 2021 11:17 Uhr / geändert am 31. Mai 2021 11:20 Uhr)