Als multikulturelle, weltoffene und internationale Stadt begrüßen wir alle neu zugezogenen geflüchteten Personen in unserer Stadt. Ihr Ankommen ist uns ein zentrales Anliegen.

Spezielle Angebote, Anlauf- und Beratungsstellen für Geflüchtete in Konstanz

Rechtsberatung

Rechtsbroschüre für Geflüchtete

Diese Broschüre ist vor allem für Geflüchtete, Ehrenamtliche, Lehrkräfte und Arbeitgeber*innen erstellt worden. Die Broschüre beantwortet rechtliche Fragen zu folgenden Themen:

  • Aufenthaltsrechtliche Situation
  • Schule und Sprachkurse
  • Ausbildung und Studium
  • Arbeit
  • Wohnsitzauflage
  • Reisen
  • Familiennachzug
  • Sozialleistungen
  • Niederlassungserlaubnis

 
Die Broschüre soll die Möglichkeiten für Geflüchtete aufzeigen. Für eine ausführliche Beratung wird auf die Beratungsstellen im Landkreis, ehrenamtliche Stellen und auf weitere geeignete Stelle verwiesen.
 
Die Broschüre ist als gemeinsames Projekt der Stadt Konstanz, des Landkreises Konstanz, der Refugee Law Clinic Konstanz, des Vereins Save me mit der Unterstützung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg entstanden. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Refugee Law Clinic Konstanz e.V.

Die Refugee Law Clinic Konstanz e.V. ist ein unabhängiger Verein, der Asylsuchende in Konstanz bei folgenden Anliegen unterstützt:

  • Allgemeine Informationen zum Asylverfahrensrecht und Aufenthaltsrecht
  • Informationen zur Anhörung
  • Informationen zur Arbeitserlaubnis- und Ausbildungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei Familienzusammenführungen

 
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Refugee Law Clinic Konstanz e.V. oder Sie schreiben eine E-Mail.

Migrationsberatungen

Die hauptberuflichen Migrationsberater:innen entwickeln auf der Grundlage eines professionellen Fallmanagements gemeinsam mit Ihnen einen Förderplan, der alle für Sie wichtigen Lebensbereiche abdeckt.

Im Mittelpunkt der Beratung stehen Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die Frage, wie Sie diese einsetzen können, um Ihre Ziele zu erreichen. Sie erfahren, welche Unterstützungsangebote es gibt und wo Sie Deutsch lernen können. Die Berater prüfen auch, ob Sie an staatlich geförderten Sprach- und Orientierungskursen (sogenannten Integrationskursen) teilnehmen können. 

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die Berater:innen begleiten Sie vor, während und nach den Integrationskursen.

AWO-Logo
Caritas-Logo
DRK-Logo

Gesundheit

Vermittlung zu Ärzten und Therapeuten für ukrainische Geflüchtete: Kostenlos und ohne Versichertennachweis

Angesichts der aktuellen Geschehnisse in der Ukraine bietet medflex Betroffenen und Geflüchteten schnellen und unbürokratischen Zugang zu Ärzten und Psychotherapeuten, die ukrainisch, russisch oder englisch sprechen. Betroffene können das Angebot sich unter www.medflex.de/help-ukraine anmelden und unkompliziert nutzen. Im Anschluss wird der Arzt und/oder der Therapeut vermittelt.  

Psychologische Beratungsstellen

vivo international e.V.

Traumatisierte Geflüchtete, die eine psychotherapeutische Versorgung benötigen, können über das Modellprojekt betreut werden, sofern Therapieplätze vorhanden sind. Zur Webseite

Vivo international e. V.
Dr. Julia Mirédin
Telefon 07531 884623
E-Mail senden

Psychologische Beratungsstelle der Stadt Konstanz für Kinder, Jugendliche und Eltern

Das Angebot der Psychologischen Beratungsstelle richtet sich an Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Situationen Beratung suchen oder deren Leben durch Konflikte und Probleme belastet ist. Zur Webseite

Fachstelle Frühe Hilfen
Dagmar Bräunlinger
Benediktinerplatz 2
78467 Konstanz
Telefon 07531 900-2694
E-Mail senden

Ehrenamtliches Beratungsangebot

Adtendo (Universität Konstanz)

Bietet eine kostenlose psychosoziale Erstberatung anbietet. Bei Bedarf können die Beratungsgespräche auch auf Englisch durchgeführt werden. Zur Webseite

Modellprojekt zur Integration von psychisch belasteten Geflüchteten in die psychotherapeutische Regelversorgung

Das Integrationsprojekt vermittelt und fördert die Behandlung von traumatisierten und psychisch belasteten Geflüchteten in Psychotherapiepraxen und Ambulanzen im Landkreis Konstanz.

Das Angebot richtet sich an Personen mit Fluchthintergrund jeden Alters und Geschlechts, die unter psychischen Problemen leiden. Der Versicherungsstatus ist unerheblich (AsylbLG oder Gesundheitskarte oder Krankenversicherung). Eine zentrale Koordinationsstelle koordiniert Anmeldungen belasteter Geflüchteter, führt Erstgespräche durch und vermittelt sie zu niedergelassenen TherapeutInnen im Landkreis Konstanz.

Ansprechpartnerin in der Koordinationsstelle
Frau Lea Bogatzki
E-Mail: lea.bogatzki@uni-konstanz.de  
integrationsprojekt@vivo.org
Tel. 07531 88 5711

Zur Webseite

Wohnen

83 Konstanz integriert

83 Konstanz integriert ist eine gemeinnützige Organisation, die sich zur Aufgabe gemacht hat, pro 1.000 Einwohner für mindestens eine geflüchtete Person eine eigene Wohnung zu finden. Dieses Ziel wurde mittlerweile erreicht, doch die Arbeit wird fortgesetzt, um Menschen weiterhin zu helfen. Zur Webseite

Erreichbar von 9:30-12:30 Uhr
Telefon 0152-28 99 67 41  (Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf der Mailbox)
E-Mail senden

Privaten Wohnraum anbieten

Personen, die privat eigenen Wohnraum u.a. für Geflüchtete bereitstellen möchten, können sich an das städtische Projekt „Raumteiler“ über raumteiler@konstanz.de oder telefonisch unter 07531 900 4020 (Mo-Fr, 9-13 Uhr) melden. Gesucht wird im Moment insbesondere Wohnraum, der mittel- bis langfristig – mindestens 6 bis 12 Monate – bereitgestellt werden kann.

Das Projekt "Raumteiler" ist der Zusammenschluss des städtischen Projekts "Wohnraumakquise" des Sozial- und Jugendamtes, der Wohnraumversorgung für Wohnungslose beim Bürgeramt und der Initiative Konstanz 83.

Wohnen im Landkreis Konstanz

Das "Bündnis für Vielfalt" hat das Handbuch "Wohnen im Landkreis Konstanz" im Juli 2023 veröffentlicht. Es richtet sich an (Neu-)Zugewanderte und bündelt Informationen rund um das Thema Wohnen. DAs Bündnis für Vielfalt ist der Zusammenschluss der Beauftragten für Integration, Teilhabe und interkulturellen Zusammenhalt im Landkreis Konstanz.
Das Handbuch richtet sich insbesondere an Neuzugewanderte sowie Zugewanderte im Allgemeinen, die auf Wohnungssuche sind. Darüber hinaus dient es sowohl Sozial- und Integrationsdiensten als auch Ehrenamtlichen als Hilfe bei der Arbeit mit Geflüchteten und Zugewanderten. Auch VermieterInnen sowie Personen, die Wohnungen für Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte zur Verfügung stellen möchten, finden hier hilfreiche Informationen. 
Schauen Sie rein!
Hier geht es zur digitalen Version: Handbuch Wohnen im Landkreis (5,9 MB)
Hier geht es zur Druckversion: Handbuch Wohnen im Landkreis Druckversion (3,9 MB) und Druckeinstellungen (34 KB) zum Selbstdrucken

Sprache

Die meisten Geflüchteten, die in Deutschland ankommen, haben keine oder nur unzureichende Deutschkenntnisse. Sie sind in der Regel von Anfang an mit sprachlichen Barrieren und Verständigungsschwierigkeiten im Alltag konfrontiert. Sprache ist jedoch der Schlüssel zur Integration in einer fremden Gesellschaft. Geflüchtete sollten deshalb bereits in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland Deutsch lernen. Integrationskurse aber auch ehrenamtliche Sprachkursangebote sind die wesentlichen  Instrumente der Sprachvermittlung vor Ort.

Rahmenbedingungen / Rechtsrahmen

An einem offiziellen Integrationskurs für AsylbewerberInnen darf grundsätzlich teilnehmen:

  • wer eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 Abs. 1 AsylG) mit guter Bleibeperspektive (Erwartung eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts) hat oder
  • Ausländer, die eine Duldung gem. § 60 a Abs. 2 S. 3 AufenthG besitzen oder
  • wer eine Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 5 AufenthG) besitzt oder
  • wer aus einem der sogenannten positiven Ländern (Syrien, Eritrea, dem Iran oder Irak und neuerdings Somalia) kommt. Geflüchtete aus diesen Ländern können bereits während des Asylverfahrens Zugang zum Integrationskurs haben. Ab dem Frühjahr 2017 können neben dem Jobcenter, der Ausländerbehörde auch die unteren Aufnahmebehörden AsylbewerberInnen aus diesen Ländern zum Integrationskurs verpflichten. Anerkannte Flüchtlinge werden  automatisch zum Besuch des Integrationskurses verpflichtet.

Integrationskurse beinhalten die Niveaustufen von A1 (Anfänger) bis B1 (fortgeschrittene Sprachanwendung) und sind in sechs aufeinander aufbauenden Modulen mit einem Gesamtvolumen von 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten organisiert. 
Anschließend sollten die TeilnehmerInnen einen Orientierungskurs (100 Stunden) belegen, da Integrations- und Orientierungskurse aufenthaltsrechtlich positive Einwirkungen auf die Niederlassungserlaubnis haben.

Aufbau und Kosten

Der Integrationskurs umfasst 600 Unterrichtsstunden Deutsch und einen Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Der Integrationskurs endet mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer A2-B1" (DTZ), der Orientierungskurs mit dem Test „Leben in Deutschland" (LiD). Wer die B1-Prüfung nicht besteht, kann noch einmal 300 Wiederholungsstunden beantragen und den B1-Deutsch-Test wiederholen.
 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlen die Hälfte der Kurskosten, derzeit 1,95 € pro Unterrichtsstunde. Sie tragen auch die Kosten für die Lehrbücher. In besonderen Fällen ist die Teilnahme am Kurs kostenlos. Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem die Fahrtkosten rückerstattet werden. Sowohl für die Einbürgerung als auch für die Niederlassungserlaubnis brauchen Sie das „Zertifikat Integrationskurs", bestehend aus DTZ B1 und LiD.
Sprachbroschüre "Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration" in Deutsch und 13 weiteren Sprachen.

Wer kann teilnehmen?

Einen Integrationskurs besuchen können alle Personen, die neu nach Deutschland zuwandern oder schon länger in Deutschland leben, aber noch nicht ausreichend Deutsch können. Voraussetzung ist ein Aufenthaltsrecht von mindestens einem Jahr. EU-Bürger, die in Deutschland gemeldet sind, und Spätaussiedler können ebenfalls teilnehmen.
Die Kurse können auch von Personen besucht werden, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Sie bezahlen die vollen Kosten des Integrationskurses (Selbstzahler).

Übersichtsliste der Kursangebote

Hier finden sie eine aktuelle Übersichtsliste der Angebote von Sprachkursen, Erstorientierungskursen, Alphabetisierungskursen und Integrationskursen im Landkreis Konstanz:
Übersichtsliste (2,1 MB) (Stand 05.02.2024)

Integrationskursträger

Integrationskurse im Auftrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,  berufsbezogene Sprachkurse (DeuFöV)

bfz gGmbH 

Aussenstelle Konstanz 
Gottlieb-Daimler-Str. 5 
78467 Konstanz 
Kontakt: 
Frau Minkowska
Tel.: 0151 1774 1597 
E-Mail: agnieszka.minkowska@bfz.de

vhs Konstanz-Singen e.V. 

Katzgasse 7 
78462 Konstanz 
Kontakt: 
Frau Wladarz 
Tel.: 07531/5981-29 
E-Mail: wladarz@vhs-landkreis-konstanz.de 

inlingua Sprachcenter 

Office am Seerhein 
Reichenaustr.19 
78467 Konstanz
Kontakt: 
Tel.: 07531 / 36 22 40 
E-Mail: info@inlingua-konstanz.de 
www.inlingua-konstanz.de 

vhs Konstanz-Singen e.V. 

Katzgasse 7 
78462 Konstanz 
Kontakt: 
Frau Wladarz 
Tel.: 07531/5981-29 
E-Mail: wladarz@vhs-landkreis-konstanz.de 

DAA Konstanz

Opelstr. 6
78467 Konstanz
Kontakt:
Tel.: 07731 832760

Integrationskurse im Auftrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge :

Caritasverband Konstanz e.V.

Uhlandstr. 15 
78464 Konstanz 
Kontakt: 
Ivana Eres
Tel: 0174 3376004
E-Mail: i.eres@caritas-kn.de
Webseite: Integrationskurse (caritas-konstanz.de)

Ehrenamtliche Sprachkursanbieter

Save me Konstanz e.V.

Kontakt: 
Webseite 
Tel: 0176 558 02374
E-mail: info@save-me-konstanz.de

Ehrenamtliche Sprachmittler

Die ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind engagierte Menschen aus der Stadt und dem Landkreis Konstanz mit Zuwanderungsgeschichte. Der ehrenamtliche Sprachmittlerdienst ist ein Dolmetscherservice für Alltags- und Beratungsgespräche in sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen, wie Kitas, Beratungsstellen, Job Center, Schulen, Krankenhäuser, etc. Es handelt sich um eine pragmatische Hilfestellung, die nicht den vereidigten Dolmetschern vorbehalten ist.

Arbeit

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Möglichkeit, selbst für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, sind wesentliche Grundvoraussetzungen für ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben. Dies gilt sowohl für die Aufnahmegesellschaft als auch für Zuwanderer. Nicht nur Arbeitsagenturen und Ausländerbehörden, sondern auch Arbeitgebern aus der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst kommen bei der Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle zu. Möglichkeiten einer Beschäftigung von Geflüchteten sind durch Praktika, Einstiegsqualifizierung, Ausbildungsverhältnis oder Direkteinstellung gegeben. Arbeitgeber können dabei mit zahlreichen Unterstützungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit rechnen.

Rahmenbedingungen / Rechtsrahmen

Bezüglich der Aufnahme von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen durch Geflüchtete gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen und Zuständigkeiten, die hauptsächlich vom zeitlichen Ablauf des Asylverfahrens einerseits und den Statuseigenschaften und Aufenthaltspapieren der Geflüchteten andererseits abhängen. 

Ansprechpartner im Landkreis und in der Stadt Konstanz

Arbeitsvermittler/Ausländerbeauftragter der Bundesagentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg

Migrations- und Ausländerbeauftragte des Jobcenters Landkreis Konstanz

Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee

Handwerkskammer Konstanz

Konstanz Stadt Sicherer Hafen