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Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2022/23

Grafik mit Konstanz-Silhouette und Text "Konstanz informiert"

Mit Beginn des neuen Schuljahres werden Kinder schulpflichtig, die zwischen einschließlich dem 1. August 2015 und dem 30. Juni 2016 geboren wurden. Sie müssen bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden. Auch wenn ein Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs gestellt wurde, sind die Kinder an der Grundschule anzumelden.
 
Sollte das Kind geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sein, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, so kann ein Antrag auf Zurückstellung des Schuleintritts gestellt werden. Kinder, die zuletzt vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, müssen nun neu angemeldet werden.
Kinder, die zwischen einschließlich dem 1. Juli 2016 und dem 30. Juni 2017 geboren wurden, können im Rahmen der flexiblen Einschulung ebenfalls angemeldet werden, sofern die Schulfähigkeit festgestellt ist.
 
Wegen der besonderen Lage der Corona-Pandemie können die Anmeldungen für alle Kinder in der für den Schulbezirk zuständigen Grundschule unter Einhaltung der Hygienevorschriften (Abstand, Maskenpflicht) nur am Donnerstag, den 17. Februar 2022, jeweils von 15 Uhr bis 18 Uhr erfolgen. Über Anmeldezeiten, die davon abweichen, und andere Möglichkeiten der Anmeldung (bspw. per Post) informieren die zuständigen Grundschulen direkt.

(Erstellt am 08. Februar 2022 14:25 Uhr / geändert am 23. Februar 2022 08:17 Uhr)