Gebäudesanierung: Leuchtturmprojekte 2026
Die Stadt Konstanz bezuschusst im Rahmen der Leuchtturmförderung besonders innovative Sanierungsprojekte im Stadtgebiet von Konstanz. Diese zeichnen sich u.a. dadurch aus, dass sie in herausragender und vorbildlicher Weise einen Beitrag zum Klimaschutz oder zu mehr Biodiversität leisten oder die Energiewende im öffentlichen Raum sichtbar machen. Im Frühjahr 2026 hat erneut die ExpertInnenjury über eingegangene Bewerbungen beraten. Alle vier zu beurteilenden Leuchtturm-Projektanträge wurden als förderfähig eingestuft. Sie erhalten jeweils bis zu 10.000 Euro Fördermittel. In Einzelfällen kann die Jury bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben bewilligen, wenn dadurch eine signifikante Verbesserung im Vergleich zu den ursprünglich eingereichten Plänen erzielt werden kann.
Solarstrom für die Christuskirche
Das Dach der Christuskirche in Wollmatingen soll auf der Südseite mit Photovoltaik (PV) belegt werden. Begleitend dazu ist die Installation einer Wärmepumpe geplant. Der Strom aus der PV-Anlage soll sowohl die Wärmepumpe als auch das angrenzende Pfarrhaus versorgen. Die Installation einer PV-Anlage stellt zwar keine Innovation dar, die Installation auf einer Kirche mit hoher Sichtbarkeit birgt jedoch eine große Strahlkraft. Die Jury hat sich daher für eine Förderung mit 10.000 Euro entschieden.
Entscheidet sich die Bauherrschaft, die PV-Anlage mit zur Dachdeckung passenden, farbigen (roten) Modulen zu decken, werden zusätzlich die Mehrkosten für die farbigen Module gegenüber den Standardmodulen (maximal zusätzlich bis zu 10.000 Euro) gefördert.
Neuer Wohnraum im Denkmal
Aus einer denkmalgeschützten ehemaligen Schreinerei im Stadtteil Paradies sollen drei Wohneinheiten werden. Dazu soll das Gebäude ertüchtigt und energetisch saniert werden, während der historische Gebäudebestand erhalten bleibt. Geplant sind z.B. die Innendämmung mit ökologischen Baustoffen, moderne Elektrik, eine Indach-Photovoltaikanlage und eine Wärmepumpe. Die Jury wertet das Gesamtkonzept als vorbildlich – das Vorhaben wird mit 10.000 Euro gefördert.
Gewerbeeinheit in einer WEG
Der Deutsche Mieterbund Bodensee e.V. möchte für seine Geschäftsstelle künftig Solarstrom beziehen und die bisherige Gasetagenheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Gemeinschaft aus 13 EigentümerInnen. Diese haben eine Vereinbarung getroffen, dass der Mieterbundverein das Dach für die PV-Anlage nutzen kann. Dieser Aspekt wurde von der Jury als vorbildlich hervorgehoben: Das Vorhaben zeigt, dass ein Eigentümer auch innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aktiv werden kann, ohne dass sich alle beteiligen. Die Förderhöhe beträgt 10.000 Euro.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Über die Leuchtturmförderung der Stadt wurden bereits in der Vergangenheit Mieterstromprojekte gefördert: zum einen ein Projekt nach dem Konzept der Vollstromlieferung (Mieterstrom) und zum anderen ein Projekt nach dem Prinzip des Ein-Zähler-Modells bzw. der Kollektiven Selbstversorgung.
Nun hat sich die Jury für die Förderung eines weiteren Projekts ausgesprochen, welches mit der sog. Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung das dritte mögliche Prinzip von Mieterstrom umsetzt. Auf dem Dach einer großen WEGs soll eine PV-Anlage für die Eigenstromnutzung installiert werden. Jede Eigentümerpartei kann wählen, ob für die eigene Wohnung der Solarstrom vom Dach genutzt wird, oder ob sie einen anderen, individuellen Stromversorger wählt.
Die Leuchtturmförderung
Seit Februar 2023 können KonstanzerInnen, zusätzlich zu der Förderung beim Bund (BAFA / KFW), einen Antrag zur Förderung ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen stellen. Das Förderprogramm gliedert sich in die Breitenförderung und die Leuchtturmförderung. Letztere hat zum Ziel, besonders ambitionierte Projekte zu fördern, die z. B. mit einer besonders hohen CO2-Einsparung im Vergleich zum Status quo einhergehen, einen hohen ökologischen Nutzen haben oder zu einer gesteigerten Sichtbarkeit der Energiewende beitragen.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn. Über die Bewilligung der Förderung entscheidet eine ExpertInnenjury.
Die nächste Frist für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Leuchtturmförderung endet am 31. Mai 2026. Alle Informationen und Förderanträge sind abrufbar unter www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme.
