Naturkundliche Erfassungen in Konstanz

Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Biotopen im Auftrag der LUBW

Zu sehen ist die Skyline von Konstanz in rot gezeichnet am unteren Bildrand. In der Mitte des Bildes steht in roten Buchstaben "Konstanz informiert! und darüber sind, ebenfalls in rot gemalt, mehrere Wolken zu sehen.

Von März bis November 2026 führen speziell ausgebildete Fachleute im Auftrag des Landesamts für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Biotopen im Gemeindegebiet durch.
 
Als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland verpflichtet, regelmäßig zu beobachten, wie es um bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume steht. Grundlage hierfür ist die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die gewonnenen Daten werden auf Landes- und Bundesebene ausgewertet und fließen in den nächsten EU-Bericht im Jahr 2031 ein. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Biotopen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. So lässt sich langfristig erkennen, ob sich Bestände erholen, stabil bleiben oder zurückgehen.
Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie sowie deren Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der LUBW: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/ffh-richtlinie
 
Wie wird erfasst?
Die Untersuchungen finden nicht flächendeckend statt, sondern auf ausgewählten Stichprobenflächen – überwiegend im Außenbereich der Gemeinde, also in der offenen Landschaft und im Wald. Die genauen Flächen wurden per Zufallsverfahren bestimmt und bleiben aus methodischen Gründen anonym. Der Zeitpunkt der jeweiligen Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten und ist stark von den aktuellen Witterungsverhältnissen abhängig. Daher ist eine genaue Terminplanung im Voraus nicht möglich.
 
Betreten von Grundstücken
Es kann vorkommen, dass Fachpersonen auf Grundstücken wie Feldern, Wiesen oder im Wald anzutreffen sind – auch ohne vorherige Ankündigung. Dies ist gesetzlich zulässig: Beauftragte der LUBW sind gemäß § 52 NatSchG Baden-Württemberg befugt, Grundstücke im Außenbereich im Rahmen ihrer Tätigkeit zu betreten. Alle kartierenden Fachpersonen führen einen offiziellen Ausweis mit sich und können diesen auf Nachfrage vorzeigen.
 
Was nicht stattfindet
Private, eingezäunte Gärten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer nicht betreten.
Es werden keine dauerhaften Markierungen auf Grundstücken vorgenommen.
Die Ergebnisse werden nicht einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden zugeordnet.
Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist nicht möglich.
 
Bei Fragen steht Ihnen die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: poststelle@lubw.bwl.de

(Erstellt am 11. März 2026 11:23 Uhr / geändert am 11. März 2026 11:25 Uhr)