Mehrwegförderung für Vereine und Betriebe
Förderanträge noch bis 31. März 2026 möglich
Um den Einsatz von Mehrweggeschirr bei der Ausgabe von Speisen und Getränken zu unterstützen, hat die Stadt im Frühjahr 2025 ein Förderprogramm aufgelegt. Konstanzer Gastro- und Handelsbetriebe sowie Vereine können noch bis einschließlich 31.03.2026 einen Förderantrag einreichen. Stand Februar 2026 haben bislang 15 Vereine und 42 Betriebe eine Förderung erhalten.
Betriebe
Der Zuschuss beträgt je Betrieb im Gemeindegebiet Konstanz maximal 500 Euro (brutto). Für Betriebe mit mehreren Filialen sind es maximal 200 Euro (brutto) pro Filiale und maximal insgesamt 1.000 Euro (brutto). Je Betrieb ist ein Förderantrag möglich.
Die Förderung kann beantragt werden,
- wenn der Betrieb Mehrweglösungen über einen Mehrweg-Poolsystemanbieter bezieht,
- wenn der Betrieb eine eigene Mehrweglösung für Geschirr/Besteck im Einsatz hat,
- sowie für die Anschaffung von Spül-Equipment wie Spülkörbe oder Tabletts.
Voraussetzung ist, dass die Betriebe ihre Mehrweglösung langfristig im Einsatz haben.
Vereine
Förderanträge können gestellt werden von Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihre hauptsächlichen Aktivitäten auf dem Gemeindegebiet Konstanz haben. Pro Verein ist ein Antrag möglich. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro (brutto). Gefördert werden
- Leihgebühren, wenn der Verein für vereinseigene Feste und Veranstaltungen Mehrweggeschirr, Mehrwegbesteck und/oder Spülmobil bei einem professionellen Anbieter ausleiht
- die dauerhafte Anschaffung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck
- die Anschaffung von Transportboxen für Mehrweggeschirr/-besteck und Spülkörben
- die Anschaffung eines vereinseigenen Spülmobils
Antragstellung online möglich
Anträge können online unter konstanz.de/mehrwegfoerderung eingereicht werden. Weitere Infos und die Förderrichtlinie sind online zu finden unter konstanz.de/mehrwegfoerderung.
