Mehrwegförderung
Die Stadt Konstanz legt im Haushaltsjahr 2025 ein Förderprogramm auf, für das sich sowohl Gastro- und Handelsbetriebe als auch Vereine bewerben können. Auf Antrag werden Zuschüsse zu finanziellen Leistungen gewährt, die zum dauerhaften Einsatz von Mehrweggeschirr-Systemen für die Ausgabe von Speisen und Getränken im Gemeindegebiet der Stadt Konstanz (inkl. Ortsteile) beitragen.
Achtung: Der Haushalt der Stadt Konstanz für 2025 wurde zwar Ende März beschlossen, er muss aber noch durch das Regierungspräsidium genehmigt und ausgelegt werden, bevor er rechtswirksam wird. So lange können Anträge aus dem Jahr 2025 nur vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts bewilligt werden und bewilligte Fördergelder erst ausgezahlt werden, wenn der Haushalt rechtswirksam ist.
Förderbedingungen Gastro-/Handelsbetriebe
Nachfolgend werden die wichtigsten allgemeinen Förderbedingungen kurz aufgelistet. Die vollständigen Bedingungen sind in der hier (90 KB) downloadbaren Förderrichtlinie beschrieben:
Förderbedingungen Vereine
Nachfolgend werden die wichtigsten allgemeinen Förderbedingungen kurz aufgelistet. Die vollständigen Bedingungen sind in der hier (90 KB) downloadbaren Förderrichtlinie beschrieben: