Drei laborbestätigte Masernfälle im Landkreis Konstanz

Gesundheitsamt des Landkreises erinnert an Impfschutz

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Das Gesundheitsamt empfiehlt den eigenen Impfstatus sowie den von Kindern gegen Masern zu überprüfen und fehlende Impfungen zeitnah nachzuholen. Grund sind drei kürzlich aufgetretene laborbestätigte Masernfälle im Landkreis Konstanz.
 
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine hoch­ansteckende Viruserkrankung, die mit teils schweren Komplikationen einhergehen kann. Neben hohem Fieber und dem typischen Hautausschlag können unter anderem Mittelohr- und Lungenentzündungen sowie in seltenen Fällen auch schwere Gehirnentzündungen auftreten. Besonders gefährdet sind Säuglinge, immungeschwächte Personen sowie ungeimpfte Menschen.
 
Personen, die typische Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, gerötete Augen oder einen Hautausschlag entwickeln, sollten zunächst telefonisch ärztlichen Rat einholen und Arztpraxen nicht unangekündigt aufsuchen, um mögliche weitere Ansteckungen zu vermeiden.
 
Die Erkrankung ist durch eine vollständige Schutzimpfung vermeidbar. Das Masernschutzgesetz sieht dabei für bestimmte Personengruppen, ins­besondere Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen sowie dort tätige Personen, einen entsprechenden Immunitätsnachweis vor.
 
Das Gesundheitsamt empfiehlt der Bevölkerung, den eigenen Impfstatus sowie den von Kindern anhand des Impfpasses zu überprüfen und fehlende Impfungen zeitnah beim Haus- oder Kinderarzt nachzuholen. Für einen vollständigen Schutz sind in der Regel zwei Impfungen erforderlich.
 
Zum Hintergrund:
Im Landkreis wurden kürzlich drei laborbestätigte Masernfälle registriert. Nach dem Auftreten eines ersten Erkrankungsfalls wurde dem Gesundheits­amt kurze Zeit später eine weitere Masernerkrankung gemeldet. Der dritte gemeldete Fall steht im epidemiologischen Zusammenhang zum zweiten durch eine Ansteckung im häuslichen Umfeld. Das Gesundheitsamt hat umgehend die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen eingeleitet, das Kontaktpersonenmanagement durchgeführt und betroffene Personen informiert sowie aufgeklärt. Ebenso wurden die Hausarztpraxen informiert. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.
 
Die Ermittlungen des Gesundheitsamtes zu den ersten beiden Erkrankungs­fällen dauern an. Bislang konnte weder die ursprüngliche Infektionsquelle für beide Fälle noch ein epidemiologischer Zusammenhang zwischen den beiden Fällen bisher identifiziert werden.

(Erstellt am 20. Mai 2026 10:57 Uhr / geändert am 20. Mai 2026 10:59 Uhr)