Abfallgebühren: Zahlungsfrist bis 01.03.2026

EBK Kundenservice bittet um Meldung, falls Bescheid nicht zugestellt wurde

Abfallgebührenbescheid 2026

Die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) verschicken einmal jährlich den Abfallgebührenbescheid. Mit den Abfallgebühren wird die Müllabfuhr sowie die Nutzung der Wertstoffhöfe finanziert. 

Die Bescheide wurden Ende Januar verschickt, die Zahlungsfrist läuft bis zum 01.03.2026. Wenn die Abfallgebühren bis dahin nicht überwiesen wurden, werden zusätzliche Kosten fällig. Die EBK bitten also im gemeinsamen Interesse darum, die Gebühren rechtzeitig zu überweisen. 

Mit einem SEPA Mandat, können die EBK ermächtigt werden, die Gebühren jährlich automatisch einzuziehen. Das ist für alle Beteiligten die angenehmste Lösung. Ein entsprechendes Formular liegt dem Gebührenbescheid bei, falls das Mandat noch nicht erteilt wurde. 

Bescheid nicht zugestellt? 

Die EBK haben in der vergangenen Woche vereinzelt Meldung erhalten, dass der Gebührenbescheid nicht zugestellt wurde. Es lässt sich aktuell kein strukturelles Problem im Versand der Gebührenbescheide nachvollziehen, darum gehen die EBK nicht davon aus, dass dies in größerer Anzahl der Fall ist. 

In Anbetracht der ablaufenden Zahlungsfrist bitten die EBK jedoch darum, nochmal zu prüfen, ob der eigene Abfallgebührenbescheid zugestellt und bezahlt wurde. Sollte noch kein Abfallgebührenbescheid eingetroffen sein, ist es ratsam, dies so schnell wie möglich beim EBK Kundenservice zu melden. Dies geht sowohl per Mail als auch telefonisch: kundenservice@ebk-tbk.de, +49 7531 996-113 und -114.

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(Erstellt am 24. Februar 2026 10:46 Uhr / geändert am 24. Februar 2026 11:10 Uhr)