Geschwindigkeitskontrolle in der Universitätsstraße

Knapp acht Prozent der Fahrzeuge zu schnell unterwegs

Spielzeugautos

Am Dienstag, den 17. Februar 2026, führte die Stadt Konstanz in der Zeit von 8:45 Uhr bis 13:15 Uhr eine routinemäßige Geschwindigkeitsüberwachung in der Universitätsstraße, auf Höhe der Querung am Mühlegraben, durch.

An der überwachten Stelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Querung am Mühlegraben wird täglich von zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt; zudem verlaufen in beiden Fahrtrichtungen Fahrradschutzstreifen, die das Gefahrenpotenzial bei überhöhten Geschwindigkeiten erheblich erhöhen.
 
Im Kontrollzeitraum wurden insgesamt 580 Fahrzeuge erfasst. Davon wurden 46 Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert, was einem Anteil von 7,9 Prozent entspricht.


Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 82 km/h – eine Überschreitung von 32 km/h gegenüber der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog sind für eine solche Überschreitung folgende Konsequenzen vorgesehen:
 
Bußgeld: 260 Euro Punkte im Fahreignungsregister: 2 Punkte Fahrverbot: 1 Monat
 
Die Stadt Konstanz appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen konsequent einzuhalten – insbesondere an Stellen mit erhöhtem Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen im Stadtgebiet und gefährdet alle Beteiligten im Straßenverkehr.

Zu Verkehrsunfallstatistik 2025 des Polizeipräsidiums Konstanz: hier

(Erstellt am 20. Februar 2026 10:18 Uhr / geändert am 20. Februar 2026 10:21 Uhr)