Bebauungsplan „Stromeyersdorf Ib, 6. Änderung"

BEBAUUNGSPLÄNE DER STADT KONSTANZ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –(reguläres Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB) Der Technische und Umweltausschuss der Stadt Konstanz hat am 08.01.2026 in öffentlicher Sitzung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 
Stromeyersdorf Ib, 6. Änderung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 
Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt.

  
Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.

    Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt

  • nördlich durch die Line-Eid-Straße und die nördlich der Näherinnenstraße gelegenen Grundstücke mit den Flurstücken Nr. 8231/ 72, 8231/ 73, 8231/ 74 und 8231/ 75 der Gemarkung Konstanz, 
  • östlich durch die Stromeyersdorfstraße, 
  • südlich durch das Ufer des Seerheins und 
  • westlich durch eine Grünfläche mit integrierten Kleingärten (Flurstück Nr. 10303 der Gemarkung Konstanz),

  wobei die Grundstücke zwischen Bleicherstraße und Seilerstraße mit den Flurstücksnummern 8231/3 (teilweise), 11155 und 11156 in dem in obengenanntem Kartenausschnitt dargestellten Umfang nicht zum räumlichen Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung gehören.

Im Zweifel geht der zeichnerische Teil vom 28.11.2025 der textlichen Umschreibung des Geltungsbereichs vor.

Der Bebauungsplan hat folgende städtebauliche Zielsetzungen:

  1. Sicherung der erreichten Qualität des städtebaulich hochwertigsten Konstanzer Gewerbestandorts Stromeyersdorf,
  2. Ausschluss von Hotelnutzungen und Ferienwohnungen,
  3. Umsetzung der Ziele aus dem Handlungsprogramm Wirtschaft 2030 und
  4. Anpassung der Gebäudehöhen zugunsten einer Nachverdichtung.

  Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen (bestehend aus dem Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung (einschließlich Umweltbericht) sowie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften) können im Zeitraumvom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, vor den Räumen 5.37 – 5.38 öffentlich ausgelegt.  
Bestandteil der einsehbaren Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Untersuchung der Schutzgüter "Menschen", insbesondere die "menschliche Gesundheit", "Tiere", "Pflanzen" und die "biologische Vielfalt", "Fläche", "Boden", "Wasser", "Luft", "Klima" und "Landschaft", "kulturelles Erbe" und "sonstige Sachgüter" sowie den "Wechselwirkungen" zwischen diesen Schutzgütern
  • artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zur Voreinschätzung, ob das Plangebiet und dessen nahes Umfeld Habitatpotenzial für geschützte Tier- und Pflanzenarten besitzt und möglicherweise artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG berührt sein können

  Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) übermittelt werden, bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt möglich. Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 
Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 07531/900-7633 oder -2533) gebeten. STADT KONSTANZ                                        Uli Burchardt, Oberbürgermeister
  

Dateien des Bebauungsplans zum Download:

TypNameDatumGröße
pdf 01) Sitzungsvorlage 2025-1090.pdf (204 KB) 20.01.2026 204 KB
pdf 02) Anlage 1 Satzungsentwurf.pdf (135 KB) 20.01.2026 135 KB
pdf 03) Anlage 2 zeichnerischer Teil.pdf (1,9 MB) 20.01.2026 1,9 MB
pdf 04) Anlage 3 planungsrechtliche Festsetzungen.pdf (239 KB) 20.01.2026 239 KB
pdf 05) Anlage 4 örtliche Bauvorschriften.pdf (182 KB) 20.01.2026 182 KB
pdf 06) Anlage 5 Begründung.pdf (1,4 MB) 20.01.2026 1,4 MB
pdf 07) Anlage 6 Umweltbericht.pdf (2,3 MB) 20.01.2026 2,3 MB
pdf 08) Anlage 7 artenschutzrechtliche Relevanzprüfung.pdf (6,5 MB) 20.01.2026 6,5 MB
pdf 09) Anlage 8 Schnittdarstellung Höhenstaffelung.pdf (2,8 MB) 20.01.2026 2,8 MB
pdf 10) amtliche Bekanntmachung.pdf (297 KB) 20.01.2026 297 KB
pdf 11) Zuständigkeiten, Ansprechpersonen.pdf (77 KB) 20.01.2026 77 KB