Bebauungsplan „Ortsmitte Wollmatingen“
- Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung im Internet –(beschleunigtes Verfahren nach § 13a Absatz 1 Sätze 1 und 2 Nr. 2 BauGB)
Der Technische und Umweltausschuss der Stadt Konstanz hat am 02.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte Wollmatingen“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 1 Sätze 1 und 2 Nr. 2 BauGB aufgestellt, die entsprechenden Voraussetzungen dieser Vorschriften liegen vor. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den Bereich um die Sternengasse bis Radolfzeller Straße 59 und südlich davon bis Kindlebildstraße 14, südlich der Kindlebildstraße den Bereich zwischen Nr. 7a und Nr. 25 sowie den Bereich zwischen Engelsteig und Radolfzeller Straße. Östlich der Radolfzeller Straße sind der Teilbereich „Altes Rathaus/Feuerwehr“ sowie der Bereich um die Löwengasse bis zum Gemeindezentrum St. Martin enthalten. Weiterhin inbegriffen ist der bebaute Bereich nördlich des Kennerwegs (Nr. 1 bis 19) sowie der nördlich der Radolfzeller Straße bebaute Bereich bis Radolfzeller Straße 62.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für die Ortsmitte von Wollmatingen sollen die vorhandenen, dörflich geprägten Baustrukturen gesichert und städtebaulich verträglich weiterentwickelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird. Eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hat ergeben, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Auswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären; aufgrund der Darstellung der Vorhabens- und Standortmerkmale des Bebauungsplans auf die Nutzungen, Qualitäten und Schutzgüter am Standort und im Einwirkungsbereich sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung (einschließlich Umweltbeitrag und Grünordnungsplan) sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum
vom 12.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026
im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, zwischen den Räumen 5.22 – 5.40 öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) übermittelt werden, bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt möglich. Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 07531/900-7633 oder -2533) gebeten.
STADT KONSTANZ Uli Burchardt, Oberbürgermeister
Dateien des Bebauungsplans zum Download:
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
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01) SV 2025-0695.pdf (4,3 MB) | 07.01.2026 | 4,3 MB |
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02) Anlage 1 Satzungen.pdf (225 KB) | 07.01.2026 | 225 KB |
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03) Anlage 2 Zeichnerischer Teil.pdf (1,1 MB) | 07.01.2026 | 1,1 MB |
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04) Anlage 3 Textliche Festsetzungen.pdf (791 KB) | 07.01.2026 | 791 KB |
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05) Anlage 4 Örtliche Bauvorschriften.pdf (194 KB) | 07.01.2026 | 194 KB |
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06) Anlage 5 Pflanzliste.pdf (246 KB) | 07.01.2026 | 246 KB |
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07) Anlage 6 Begründung.pdf (2 MB) | 07.01.2026 | 2 MB |
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08) Anlage 7 Umweltbeitrag mit integriertem Grünordnungsplan.pdf (2,4 MB) | 07.01.2026 | 2,4 MB |
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09) Anlage 8 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls.pdf (445 KB) | 07.01.2026 | 445 KB |
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10) Anlage 9 Schalltechnische Untersuchung.pdf (6,6 MB) | 07.01.2026 | 6,6 MB |
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11) Anlage 10 Stellungnahmen Öffentlichkeit.pdf (395 KB) | 07.01.2026 | 395 KB |
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12) Anlage 11 Stellungnahmen TÖB.pdf (425 KB) | 07.01.2026 | 425 KB |
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13) Zuständigkeiten, Ansprechpersonen.pdf (67 KB) | 07.01.2026 | 67 KB |
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14) amtliche Bekanntmachung.pdf (329 KB) | 07.01.2026 | 329 KB |


