Meilenstein für klimaneutrale Wärme in Dingelsdorf/Wallhausen
Beteiligung der Öffentlichkeit zu Freiflächen-PV gestartet
Dingelsdorf und Wallhausen erhalten künftig klimaneutrale Wärme aus einem Nahwärmenetz. Dieses wiederum soll mit Solarstrom aus einer Freiflächen-PV-Anlage versorgt werden. Eine geeignete Fläche, die bislang landwirtschaftlich genutzt wurde, ist bereits gefunden. Um die Freiflächen-PV-Anlage dort einrichten zu können, wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dazu kann die Öffentlichkeit Stellung nehmen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Gemeinderat sowie dem Beschluss über die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch den gemeinsamen Ausschuss im Juli dieses Jahres sind nun die rechtlich erforderlichen Bauleitplanverfahren zur Realisierung einer Freiflächen-PV-Anlage in Dingelsdorf auf den Weg gebracht.
Für die Wirtschaftlichkeit des Nahwärmenetzes ist die Selbstversorgung mit Solarstrom aus der Freiflächen-PV-Anlage notwendig. Der im Solarpark regenerativ erzeugte Strom, mit einer Leistung von etwa 3,1 Megawatt Peak, kann damit über eine direkte Leitung der Großwärmepumpe zur Wärmeerzeugung zugeführt werden. Nach erfolgter Standortalternativenprüfung wurde eine Fläche zwischen Dingelsdorf und Wallhausen gewählt, welche sich optimal zur Umsetzung einer PV-Anlage eignet: eine vom Standort der Heizzentrale des Nahwärmenetzes nicht weit entfernte Acker- und Grünlandfläche von knapp drei Hektar entlang der Wallhauser Straße zwischen Dingelsdorf und Wallhausen, auf welcher ein Solarpark in den kommenden 25 bis 30 Jahren grünen Strom liefern soll. Die Fläche soll mit aufgeständerten, geneigten Solarmodulen überschirmt, eingezäunt und als extensives Grünland bewirtschaftet werden. Dabei ist der Eingriff in Natur und Landschaft begrenzt. Vorgesehen ist eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Durch die Änderung ist die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche für die Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik) in Konstanz vorgesehen. Weiteres Vorgehen
Neben den Trägern öffentlicher Belange erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich frühzeitig an den Verfahren zu beteiligen und Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen, u.a. dem Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, abzugeben: Der Beteiligungszeitraum für die Flächennutzungsplanänderung ist am 15. September gestartet und endet am 10. Oktober 2025, die frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erfolgt vom 20. Oktober bis zum 17. November 2025. Auf Basis aller fachbezogenen Informationen wird der Vorentwurf des Bebauungsplans weiterentwickelt und voraussichtlich Ende 2025 als Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ausgelegt.