Erweiterungsbau Grundschule Wollmatingen
Verwaltungsgericht weist Klage eines Nachbarn ab
Am Freitag, den 12. September 2025, hat das Verwaltungsgericht Freiburg über die Klage eines Anwohners zugunsten der Stadt Konstanz entschieden: Die Klage gegen das Land wurde abgewiesen. Gegenstand war der Erweiterungsbau der Grundschule Wollmatingen mit der Stadt als Bauherrin und Beigeladenen im Verwaltungsrechtstreit. Das Verwaltungsgericht hat die Baugenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg zugunsten der Stadt bestätigt.
Dringend benötigte Schulerweiterung – kein Abwägungsfehler im Bebauungsplan
Mit dem Erweiterungsbau werden sechs zusätzliche Klassenzimmer und Flächen für den Ganztagesbetrieb geschaffen – ein wichtiger Schritt, um den akuten Fehlbedarf an der Grundschule Wollmatingen zu decken.
Der Kläger hat jahrelang gegen den Erweiterungsbau gekämpft.
Der Kläger bezweifelte den Neubaubedarf, rügte die Lage des Baufensters, die Einsehbarkeit seines Grundstücks sowie unzumutbare Lärmeinwirkungen und bemängelte den Standfestigkeitsnachweis und die Emissionen der Heizungsanlage durch Rauch und Lärm. Das Gericht setzte sich in der zweistündigen mündlichen Verhandlung im Rathaus in Konstanz mit all dem auseinander, ließ aber schon dabei erkennen, dass es den Bebauungsplan wohl für fehlerfrei halte und auch an der Baugenehmigung voraussichtlich nichts auszusetzen haben würde.
Baumaßnahmen starten sofort
Inzwischen liegt der Tenor vor. Der Kläger kann zwar noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Die Stadt misst dem aber keine Erfolgsaussichten bei. Rechtlich gibt es keine Gründe mehr für einen Aufschub: Noch in dieser Woche wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen, die Abbrucharbeiten des Bestandgebäudes starten direkt im Anschluss, im Laufe des Oktobers soll dann der Rohbau folgen. Damit liegt die Stadt im Zeitfenster, um die zugesagten Fördergelder fristgerecht abzurufen. Insgesamt investiert die Stadt Konstanz rund 7,8 Millionen Euro in den dringend benötigten Neubau, rund 3 Millionen Euro aus Fördermitteln.